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Recht oder Unrecht entscheide, die Tugend rette und das Laster
bestrafe. Schon die Gottesurtheile allein sind der sichersie
Beweis hievon. Man verkennt gewiß die ganze Denkungsart
dieser Zeitalter, wenn man sie in ihrem ersten Ursprung
für einen Betrug der Priesier ansehen will, ob sich schon Betrügerei
sehr bald dabei mag eingemischt haben, da schon zu
Ludwig des Milden Zeiten einige Gattungen dieser Gottesurtheile
verboten werden mußten, weil man sah, wie sehr sie
dem Betrug ausgesetzt waren. Aber selbst dieses, daß man
bei einer solchen Veranlassung nur einige und nicht alle verbot,
beweist genugsam, wie tief diese Gewohnheit in der Denk,
ungsart des ganzen Zeitalters lag.
Nichts ist in der That auch dem Genie wenig aufgeklärter,
und dabei doch religibser Menschen mehr angemessen, als
die Vorsehung bei jedem zweifelhaften Vorfalle zu einer unmittelbaren
Eutscheidung aufzurufen, und durch die Geschichten des alten
Testaments mögen manchmal wohl selbst die aufgeklärteren für eine
solche unmittelbare Theokratie gestimmt worden seyn; die Feicrlichkeit
wie solche Gottesurtheile angestellt wurden, erregte auch
wohl öfters, wenn von Schuld oder Unschuld die Rede war, in den
Gemüthern der Partien solche Empfindungen, daß die Muthlosigkeit
den Schuldigen verloren machte, und die Einbildungskraftdes
Unschuldigen von der Zuversicht auf die Hülfe der Vorsehung
bis zum Ausdauren belebt wurde. Denn haätten die Gottesurtheile
gar zu oft sichtbar unrecht entschieden, so müßte ihr
Credit bei der noch dämmernden Aufklärung dieses Zeitalters
früher gefallen seyn, als wirklich geschah. Doch die Unschuld
mag bei dieser Art von Proben glücklich oder unglücklich gewesen
seyn, so ist gewiß, daß solche Gottesurtheile Beweise
der rohen Religiosität eines Volks sind, besonders wenn sie
bei so vielen ganz verschiedenen Vorfällen gebraucht werden,
Spittler's seimmtl. Werke. II. Bd. 14