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gleiche Pflicht zu den bffentlichen Lasten beizutragen.
Die gutsherrlichen Rechtsame des Adels wurden sehr
beschränkt; selbst die Einkünfte desselben, oft ohne Ent-
schädigung, geschmälert, z. B. durch Aufhebung von
mancherlei Gefällen, durch Verwandlung der ungemesse-
nen Scharwerke in gemessene, oder durch Abldsung der-
selben, so wie der Bodenzinse, in Geldabgaben (Edict
vom 28ten Juli). Auch der Johanniter-Orden ward
(zten September) aufgeldßt. Dagegen war dem Adel
(agsten Juli) das ausschließliche Befugniß zur Errichtung
von Majoraten zugestanden; statt dessen sollten hinwieder
die bisher bestandenen Fidei-Commisse aufhbren.
Sämmtliche ältere und neuere Staaten Baierns
wurden in fünfzehn Kreise eingetheilt, die unter einan-
der ungefähr gleiches Maß der Bevblkerung und des
Umfangs haben sollten, in soferne es die Natur der
Landschaften gestattete. ) Jedem dieser Kreise ward ein
) Neue Eintheilung des Königreiches:
1) Mainkreis; Hauptstadt Bamberg.
Flächeninhalt: 721 U Meilr, 190,652 Einwohner.
2) Pegnitzkreis; Hauptstadt Nürnberg.
Flächeninhalt: 42 □ Meilen, 131,950 Einwohner.
5) Naabkreis; Hauptstadt Amberg.
Klächeninhalt: 150z □ Meilen, 220,355 Einwohner.
4) Rezatkreis; Hauptstadt. Ansbach.
Plächenindalt: 72 U Meilen, 100,077 Einwohner.
5) Altmüblkreis; Hauptstadt Eichstädt. ·
Flächeninhalt: : 04 U Meile, 202,107 Einwohner.
6) Oberdonaukreis; Hauptstadt Ulm.
Flächeninhalt: 70 U□ Meilen, 258,580 Einwohner.
7) Lechkreis; Hauptstadt Augsburg.
Flächeninhalt: 0. U□ Meilen, 225,170 Einwohner.
3) Regenkreis; Hauptstadt Straubing.
Klächeninhalt: 121 □ Meilen, 257,005 Einwohner.
90) Unterdonaukreis; Hauptstadt Passau.
Flächeninhalt: 118 □ Meilen, 215,6061 Einwohner.