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wieder das Ministerium des Innern zur obersten Behdrde
empfing; gab (11ten November 1810) auch der General=
Postdirection, und den sechs im Königreiche bestehenden
Oberpostämtern eine verbesserte Organisation; und stellte
endlich (28sten September 1810) das Familien-Gesetz
seines koniglichen Hauses auf, worin Titel, Verhältnisse
und Rechte der Glieder desselben, so wie Erbfolge, Vor-
mundschaft, Regentschaft festgesetzt, und wegen Gerichts-
barkeit des kdniglichen Hauses, so wie wegen des Familien-
Rathes, angemessene Verfügungen getroffen werden.
Wenn es schon außer unserm Plane liegt, den Bil-
dungs= und Verwaltungsgang des Staates zu beschreiben,
ist ein Hinblick darauf doch wesentlich, um zu zeigen, wie
Kdnig Marimilian Joseph in der Mitte aller Kriegs-
stürme nie der edeln Friedenswerke vergaß, sein Volk zu
beglücken, und zu erklären, woher die begeisterte Liebe des
WVolkes für den wohlwollenden Monarchen stammte, dem
es die schwersten Opfer mit freudigem Herzen brachte.
Nur eins noch fehlte ihm, und dahin ging noch sein gan-
zes Trachten, sich nämlich, in gleichem Maaße, Ver-
trauen und Liebe seiner neuen Unterthanen in Tirol zu
gewinnen. Darum, als er am 20sten October 1810 den
Vermählungstag des Kronprinzen mit der Prinzessin
Therese von Hildburghausen gefeyert hatte, ernannte er
seinen Sohn (25sten October) zum Gouverneur des Jun-
und Salzach-Kreises in jenem Gebirgslande, und wies
ihm zum künftigen Wohnsitze die Hauptstadt von Tirol,
Innöbruck an.