— 14 —
wesen, die Gesammtsumme der vorhergegangenen Krie-
gesunkosten aufzustellen, während einzelne Cassen die
Schulden, welche sie gemacht hatten, tilgen sollten und
leer waren. Darum mußten (Verordnung vom 22 De-
cember 1810) alle Kreise von ihrem steuerbaren Vermögen
s vom Hundert, mit Einrechnung dessen, was sie schon
geleistet hatten, zahlen.
Es ergab sich aber, daß die Unterthanen schon, vom
Februar 1800 bis Ende Septembers 1810, nur für Na-
turallieferungen, Geldvorschüsse, und andere Leistungen
im Kriege die Summe von 0,521,385 fl. 24 kr. gegeben
hatten. Obgleich diese bedeutende Schuld, durch Abzah-
lungen vermittelst Kriegsumlagen u. s. w. am Ausgang des
Jahres 1600 auf 5,571,400 fl. 26 kr. vermindert worden
war, hatte sie sich doch durch die Unterstützung, welche
den durch Befestigung Passau's ihrer Wohnung beraubten
mit 120,000 fl. bewilliget wurde, wieder auf 6,750,756 fl.
31 kr. erhdht. Zur Abtragung derselben bestimmte der
Konig (13 April 1811) fünf Jahresfristen, und steuerte
dazu aus dem Staatsschatz selbst, die Bürde zu erleichtern,
1,144,0X # fl. bei. Zur Zahlung der ersten Frist wurde
eine andere eine Reserve Compagnie. Das Ganze erreichte
die Stärke von 2055 Köpfen. Mit diesem Artillerie-Regi-
ment wurde die Zeughausdirection und eine 100 Köpfe starke
Ouvrier-Compagnie vereiniget; diesem Ganzen die Benen-
nung Königliches-Urtillerie-Corpe ertheilt.
Das Artillerie= und Armee-Fuhrwesens-Bataillon war
vier Divisions, jede derselben aus 2 Compagnien zusammen-
gesetzt, und 1222 Köpfe, 210 Reit= und 604 Zugpferde.
Das UArtillerie-Regiment und Armeefuhrwesens-Batail=
lons wurden überdies in eine Brigade unter dem Befehl des
Generalmajors v. Hallberg vereinigtt.