eine ausserordentliche Kriegssteuer ausgeschrieben, und
dann die Verwendung derselben an die verschiedenen Kreise,
als Verguͤtung der den baierischen Truppen geleisteten
Verpflegung, bekannt gemacht.
Sowohl den gesammten Schuldenstand des Staats
zu bestimmen, als ihn, binnen 50 Jahren allmählig zu
tilgen, empfieng eine besondere Commission (20. Augusi
1811) die Aufgabe, und zur Losung derselben wurden
ibr, als Mittel, der Ertrag des ganzen Malzaufschla-
ges, die Capitalien aller Schuldentilgungscassen der
Kreise und der Centralcasse, der Erlds von einem Theil
der Bakreuther und Regensburger Domänen, der reine
Abtrag einer einzuführenden Tabaksregie und der Com-
sumtionsaufschlag von eingeführten Waaren des Auslan-
des angewiesen. In Verbindung mit jener Commission
trat eine andere zur Liquidation der Schulden in Thätig-
keit (7. November 1811), welche die Masse der Gläu-
biger in Classen theilte. War nun gleich der erhöhte
Malzaufschlag (seit 11. Februar 1811), die Einführung
der Tabaksregie (20. August 1811) und die neue Zoll-
und Mauthordnung (25. September 1811), zuletzt wie-
der eine neue Besteuerung des Volkes, (doch hoffte man
auch durch die Regie Anbau und Fabrication des Tabaks
im Lande zu befdrdern :) so beurkundete doch die Re-
gierung von Baiern damit ihre Rechtlichkeit gegen die
Gläubiger und befestigte sie dadurch den Staatscredit.
Bis eine möglichste Vereinfachung und Gleichstel-
lung der unmittelbaren Abgaben ausführbar gemacht wer-
den konnte, führte der Kdnig (22. November 1811)
ein gleichfrmiges Steuerprovisorum ein. Nur die Für-
stenthümer Baireuth, Salzburg, Berchtesgaden, das