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calstener, Gewerbsteuer, Familien-Stener, Zugvieh-
Steuer (26. Decembers) und mehrere unmittelbare Ab-
gaben, z. B. die Haussiener, von 1 auf # vom Hun-
dert beträchtlich erhbht; keine konnte vermindert werden.
Die schon ein Jahr früher gemachte Erdffnung zweier
Lotterieanlehen, eines verzinslichen und eines unverzins-
lichen (26. Februars 1812) hatte den Zweck nicht er-
füllt. Die großen Eigenthümer mußten zum Tragen der
Staatslasten gezogen werden. Deswegen wurden jene
freywillig seyn sollenden Lotterie-Anlehen in gezwungene
verwandelt, dabei auf Schonung der geringern Unter-
thansclassen Bedacht genommen, den gezwungenen Dar-
leihern hinwieder Sicherheit für Verzinsung und Rück-
zahlung geboten (14. Februars 1815). Noch folgten
später manche Steuer Erhöhungen, z. B. des Stempels,
der fremden Weine, ferner eine hochst drückende monat-
liche Kriegssteuer.
Alle diese Lasten aber konnten Gehorsam und un-
wandelbare Treue keines Bayern erschüttern, obgleich die
Stimmen schon gegen Frankreichs Anmaßungen lauter
wurden, denen man sich nicht opfern solle. Doch in
Liebe und Vertrauen auf seinen Monarchen brachte der
Bayer die Früchte seines Fleißes für das allgemeine Wohl
dar, stellte er seine Söhne in die Reihen der Kämpfen-
den, und sorgte er mit Selbstverläugnung durch frei-
willige Gaben für Pflege und Zukunft verstümmelter
Krieger, oder für das Schicksal der durch Krieg zu Witr-
wen und Waisen Gewordenen.) So geschah, daß
—–— bald
*) Im Jahre 1312 waren von Anfang Septembers bis Ende
Decembers die Summe von 17,008 fl., im Laufe des Jah-
res 1815 die Summe von 35,110 fl. als freiwillige Beiträge
für verwundete Soldaten eingegangen.