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verantworten sollte, nicht erschien, wurde er abgesetzt und Pfalzgraf
Otto von Wittelsbach") mit Bayern belehnt (1180). Damit war der
Welfenherrschaft das Ende verkündet; der Streit aber zwischen Hohen-
staufen und Welfen dauerte noch lange fort.
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Wie in Bayern, so hatte sich auch in anderen deutschen Landen seit
der Agilolfingerzeit vieles anders gestaltet. Ostfranken umfaßte
nunmehr unser heutiges Ober-, Mittel- und Unterfranken, sowie einen
Teil des Nordgaues und stand mit Rheinfranken (Speyer) unter
der Herrschaft der Konradiner und Babenberger. Die Hochstifte Würz-
burg und Bamberg bildeten die Hauptbestandteile; Nürnberg aber war
die bedeutendste Stadt des Frankenlandes. Unser heutiges Schwaben
bildete einen Teil des Herzogtums Alemannien, das Kaiser Heinrich IV.
den Hohenstaufen verlieh. Dieses reiche und mächtige Adelsgeschlecht
hatte seinen Namen von der auf dem Staufenberge (östl. v. Stuttgart)
erbauten Burg. Neben Augsburg, das schon im 10. Jahrhundert
durch seinen Gewerbfleiß berühmt war, erlangte Kempten, auch von
den Römern gegründet, nach und nach mehr Ansehen.
Besondere Bedeutung erhielten die Sitze der Grafen und Bischöfe
durch die verliehenen Vorrechte (Zollfreiheit, Münz= und Marktrechte 2c.).
Um die Burgen und Klöster her siedelten sich die Unfreien an, na-
mentlich als König Heinrich I. bestimmte, daß sie durch ihre Nieder-
lassung nach einer gewissen Zeit die Freiheit erlangen sollten und
weiterhin anordnete, daß immer der neunte Mann in einen befestigten
Ort ziehe, während die übrigen acht das Feld für ihn bestellen mußten.
So entstanden im 10. und 11. Jahrhundert die meisten bayrischen
Städte. — Die Verhältnisse des Zusammenlebens waren durch das
Lehenswesen geregelt, wonach alle Macht, jedes Amt und jeder
Besitz nicht als Eigentum, sondern als etwas Geliehenes betrachtet
wurde. Wie die Fürsten als oberste Lehensherren, so verliehen auch
die Adeligen und Bischöfe von ihren Gütern.
Der Stand der Gemeinfreien wurde durch die Macht und
Vergrößerungssucht der Vornehmen immer mehr gemindert. Um
nicht unaufhörlich Heerfolge leisten zu müssen, gaben Viele ihr freies
Eigentum an Kirche und Adel und nahmen es von diesen dann als
zinspflichtiges Gut. Die Leibeigenen konnten durch Loskauf oder
Verjährung die Freiheit erlangen. Der König berief in der Regel
jährlich zweimal den Reichstag, dessen Beschlüsse in lateinischer
Sprache niedergeschrieben wurden. Der Landesherr übte das höchste
Gericht über die Großen des Reiches; in anderen Streitsachen ent-
*) Dessen Großvater erbaute die Burg Wittelsbach (nordöstl. von Augsburg)
und bestimmte sie zur Residenz der Pfalzgrafen. Das Geschlecht der Scheyern
führte daher vom Jahre 1124 ab den Namen „Wittelsbacher.“