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hin, daß kein Feind ihm entgegen zu treten wagte; das Volk war
seinem rechtmäßigen Fürsten treu. Unweit des Klosters Fürstenfeld,
das sein Vater zur Sühne gegründet hatte, machte ein plötzlicher Tod
dem vielbewegten Leben des großen Kaisers ein Ende (1347). Die
dankbaren Bürger von München bestatteten ihn in ihrer ehemaligen
Frauenkrche; in Fürstenfeld aber feiert man das Andenken des im
Banne Gestorbenen bis heute im Stillen durch einen Jahrestag.
9.
Ludwig hatte das Bayernland durch die vielen Gebietserwerbun-
gen bedeutend vergrößert und ihm zu äußerem Ansehen verholfen.
Wären seine nächsten Nachfolger mit gleicher Thatkraft und gleichem
Geiste ausgerüstet gewesen, das Haus Wittelsbach wäre das mächtigste
in Deutschland geblieben. So aber zerfiel nach seinem Tode Alles
rasch wieder, was er mit Mühe aufgebaut hatte. Unheilvolle
Teilungen zersplitterten das Land, unglückselige Bruder-
kriege schwächten seine Kraft, und unter den Ränken des Kaisers
Karl IV. gingen Tyrol, Brandenburg und die niederländischen Graf-
schaften bald wieder verloren.
Die Stammlande Ober= und Niederbayern zerfielen 1392
die Linien:
Bayern-Ingolstadt (Gaue an der oberen Donau.)
Bayern-Landshut (Niederbayern mit Ausnahme von Straubingyu.
Bayern-München (zwischen Isar und Lech).
Bayern-Ingolstadt kam 1447 an Bayern-Landshut, dessen Regent
Ludwig der Reiche den Bau der Martinsbirche vollendete und die
Universität Ingolstadt gründete (1472). Nachdem sein Sohn und Nach-
folger Georg der Reiche gestorben war, fiel ein Teil seines Herzog-
tums (Lauingen, Neuburg, Weiden u. a.) der Pfalz zu; den übrigen,
größeren Teil (Niederbayern) aber erhielt Bayern-München. So war
Ober= u. Niederbayern unter Albrecht IV., dem Weisen, wieder vereinigt
und um das verbundene Land für kommende Zeiten vor Zerstückelung
zu bewahren, bestimmte dieser (1506) durch ein Gesetz die Unteilbar-
keit Bayerns und die Erbfolge nach dem Recht der Erst-
geburt. Von nun an gebot über das Herzogtum also immer nur
Ein Landesfürst, dem der älteste Sohn in der Regierung folgte. —
Die Pfalz sollte nach dem Vertrage von Pavia mit Bayern in
Ausübung der Kur wechseln; allein Kaiser Karl IV. sprach durch die
goldene Bulle (1356) dem pfälzisch en Hause die Kurwürde allein
zu und nahm dafür die halbe Oberpfalz (Sulzbach, Lauf, Hersbruck,
Pegnitz, Hilpoltstein u. s. w.) an sich. Dieses abgetrennte Gebiet
wurde erst im Jahre 1400 wieder mit dem Stammland vereinigt. In
den darauf folgenden Jahren begannen auch hier unheilvolle Teilun-
gen und dauerten fort bis zur Wiedervereinigung der Pfalz mit Bayern.
Die Oberpfalz hatte besonders durch den in Böhmen entbrannten