Full text : Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 2 (2)

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des  Entschlusses,  den  E.  E.  mir  zu  meinem  Bedauern  kundgeben,
  wesentlich  gesteigert  werden;  die  Versuchung,  mich  denselben
  auch  meinerseits  durch  den  Rücktritt  aus  dem  Dienst  zu
entziehen,  wird  dadurch  gesteigert.  Das  Gefühl,  Sr.  Majestät,
dem  Könige,  Verlegenheiten  zu  ersparen,  und  die  Überzeugung,
daß  ein  Minister  nicht  bloß  für  seine  Amtsführung,  sondern
auch  für  seinen  Rücktritt  und  dessen  Folgen  eine  Verantwortlichkeit
  trägt,  halten  mich  bisher  in  meiner  Stellung,  können
mir  aber  die  schwindenden  Kräfte  nicht  ersetzen,  und  ich  habe
schließlich  doch  nicht  allein  die  Verpflichtung,  dafür  aufzukommen,
  daß  die  Kontinuität  der  gegenwärtigen  Regierung  erhalten
  werde.  Meine  Privatverhältnisse  machen  es  mir  von
Jahr  zu  Jahr  dringlicher,  mich,  wenn  nicht  ausschließlich,  doch
mehr  als  bisher  mit  meinen  eigenen  Angelegenheiten  zu  befassen,
  und  mit  der  wachsenden  Stärke  der  dem  Staat  und
seiner  Regierung  entgegenstehenden  Parteien  und  ihrer  Anstrengungen
  wächst  auch  die  Arbeit  meiner  ministeriellen  Stellung
und  vermindert  sich  die  Möglichkeit,  meine  eigenen  Geschäfte
im  Auge  zu  behalten.  Ich  bin  auch,  wenn  ich  zurücktrete,  gegen
den  Vorwurf  gesichert,  daß  ich  dem  Dienst  des  Vaterlandes
meine  Schuld  nicht  bezahlt  hätte.  Dem  Bedürfnis  nach  Wiedererlangung
  meiner  Freiheit  steht  außerdem  die  steigende  Notwendigkeit,
  meiner  Gesundheit  zu  leben,  zur  Seite.  In  dieser
meiner  Situation  bin  ich  noch  mehr  als  früher  auf  die  Unterstützung
  der  Kollegen  angewiesen,  und  wenn  E.  E.  mir  die  Ihrige
entziehen,  so  kann  dieses  für  mich  unerwartete  Ergebnis  auch
nicht  ohne  Einfluß  auf  meine  Entschließung  bleiben.  Sie
sagen,  daß  Sie  Ihre  amtliche  Leistung  gering  anschlagen,  aber
ich  glaube,  Sie  unterschätzen  dieselbe.  Es  kommt  in  E.  E.
Stellung  gar  nicht  darauf  an,  daß  Sie  in  die  Details  der
Geschäfte  regelmäßig  eingreifen;  es  kommt  vielmehr  darauf  an,
ob  das  Gewicht  Ihrer  Persönlichkbeit  und  Ihrer  Stellung  im
Lande  in  die  Wagschale  des  Ministeriums  gelegt  wird  oder  nicht,
sowohl  dem  Lande  gegenüber  als  auch  in  der  Vertretung  unserer
Politik  bei  Sr.  Majestät  dem  Könige.  Ich  habe  manche  Kollegen