Full text : Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Zweiter Band. (2)

Im  Reichstage  (1870  bis  1874)  83

bundene  Syllabus  eine  Entscheidung  des  Papstes  ex  cathedra  sei  oder
nicht  —  es  ist  dies  eine  Frage,  die  innerhalb  der  Kirche  selbst  kontrovers
ist  —,  das  aber  wird  wohl  nicht  bestritten  werden  können,  daß  dieser
Syllabus  für  die  Tätigkeit  des  Jesuitenordens  und  die  Zielpunkte  seiner
Bestrebungen  die  Richtschnur  gibt.  Auch  lassen  darüber  die  Schriften  der
Jesuiten  nicht  den  geringsten  Zweifel.  Nun,  meine  Herren,  einige  Sätze
des  Syllabus  hat  mein  Herr  Vorredner  bereits  angeführt,  Sie  kennen  den
Syllabus.  Ich  habe  bemerkt,  daß  sogar  mehrere  Exemplare  des  Syllabus
  hier  im  Saale  vorhanden  sind.  Ich  beschränke  mich  also  darauf,
Sie  daran  zu  erinnern,  daß  der  Syllabus  dem  Fortschritt,  dem  Liberalismus
  und  der  modernen  Ziovilisation  den  Krieg  erklärt,  ferner  daß  der
Syllabus  die  Preßfreiheit,  die  Kultusfreiheit,  die  Gleichberechtigung  der
Konfessionen  und  auch  die  von  dem  Herrn  Abgeordneten  Moufang  angerufene
  Gewissensfreiheit  als  verderbliche  Irrtümer  verdammt.  Alle
Schriftsteller  des  Ordens  verteidigen  diese  Grundsätze,  ich  muß  also  annehmen,
  daß  sie  der  Orden  als  solche  adoptiert,  und  dann  wundern  sich
die  Jesuiten,  wenn  dieser  von  ihnen  verdammten  Welt  endlich  die  Augen
aufgehen  und  sie  sich  fragt:  Können  wir  ein  Institut  in  unfrer  Mitte
dulden,  das  uns  die  Grundlage  unsrer  Existenz  unter  den  Füßen  wegziehen
  will?  Ja,  wenn  diese  Sätze  aufgestellt  würden  von  einzelnen  Gelehrten,
  die,  von  dem  Rechte  der  freien  Meinungsäußerung  Gebrauch
machend,  sie  der  Kritik  der  gelehrten  Welt  preisgeben,  so  würden  wir
wenig  dagegen  zu  erinnern  haben.  Allein  der  Jesuitenorden,  der  diese
Sätze  vertritt,  ist  ein  wohlorganisiertes  Heer,  gegründet  auf  eine  Disziplin,
die  jede  militärische  Organisation  weit  hinter  sich  läßt.  Seine  Streiter
sind  den  Obern  zu  einem  Grade  des  Gehorsams  verpflichtet,  der  nicht
allein  das  Opfer  des  freien  Willens,  sondern  auch  das  Opfer  der  Intelligenz
  verlangt.  Wenn  Sie  darüber  irgend  im  Zweifel  sind,  so  lesen
Sie  den  Brief  des  Ignatius  Loyola  vom  Jahre  1553:  „De  virtute  obedientiae“.
  Sie  werden  dann  über  die  Streitfrage,  ob  bedingter  oder  unbedingter
  Gehorsam,  ausreichend  aufgeklärt  sein.  Der  Orden  ist  eine
Macht,  die  wohl  jedes  Mitglied  dieser  Versammlung  kennen  zu  lernen
Gelegenheit  hatte  oder  noch  kennen  zu  lernen  Gelegenheit  haben  wird.
Und,  meine  Herren,  diesem  feindlichen  Heere  sollen  wir  freie  Hand  lassen,
jene  Grundsätze  durch  die  Macht,  welche  Seelsorge,  Beichtstuhl  und  Unterricht
  geben,  zu  verbreiten,  sie  denen  als  Nahrung  zu  bieten,  die  da  hungern
und  dürsten  nach  der  Gerechtigkeit!  Meine  Herren,  wenn  wir  uns  nicht
selbst  aufgeben  wollen,  können  wir  solche  Zustände  nicht  länger  dulden.
Dieser  Zustand  ist  im  eigentlichen  Sinne  des  Worts  ein  Notstand.
Meine  Folgerung  aus  diesen  Vordersätzen  geht  dahin,  daß  es  der
zweckmäßigste  Weg  gewesen  wäre,  einen  Gesetzentwurf  nach  dem  Beispiele