Full text: Die Wahl der Arbeiterausschüsse und der Angestelltenaussschüsse.

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ländischen Hilfsdienst tätigen Betrieben der Fall sein. Will die zur 
Entscheidung über die Anfechtung berufene Stelle nur einen Teil des 
gesamten Wahlverfahrens aufheben, so hat sie dies in der Entscheidung 
auszusprechen. 
8 26. 
Ungültige Wahl einer Person?). 
Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit der Wahl 
nicht wählbar war und auch die Wählbarkeit nicht inzwischen er- 
langt hat. 
Ungültig ist die Wahl einer Person, von der oder zu deren 
Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig (zu vgl. insbesondere 
§§ 107 bis 109, 240, 339 des Reichsstrafgesetzbuches) oder durch 
Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden 
ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert 
werden konnte. 
Die Absätze 2 und 3 des § 22 gelten entsprechend. 
1) Personen, deren Wahl ungültig ist, werden so behandelt, als 
ob sie auf der Vorschlagsliste überhaupt nicht gestanden hätten; vol. 
Muster 4 Abst. 6, 7. 
VI. Ersatz und Stellvertretung von Ausschußmitgliedern. 
827. 
Scheiden Ausschußmitglieder während der Amtsdauer des 
Ausschusses, insbesondere wegen Verlustes der Wählbarkeit aus 7), 
so tritt derjenige von den gewählten Ersatzmännern ein, welcher 
der gleichen Vorschlagsliste wie der Ausgeschiedene angehört und 
auf dieser Liste unter den Ersatzmännern an höchster Stelle 
steht (§ 18) 2)4)5). 
Sind auf einer Vorschlagsliste Ersatzmänner nicht mehr vor- 
handen (Abs. 1), so tritt der Ersatzmann aus derjenigen anderen 
Liste ein, welche die größte Höchstzahl für einen noch nicht ein- 
getretenen Ersatzmann aufweist 3) 4)5). 
Können Ersatzmänner nicht oder nicht mehr gemäß Abs. 1 
und 2 herangezogen werden, so haben die auf Grund des F 11 
Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 3, §§ 20, 22 berufenen Ersatzmänner 
in der festgesetzten Reihenfolge einzutreten. 
Diese Bestimmungen gelten auch für den Eintritt der Ersatz- 
männer als Stellvertreter 2) 3) 4) 5).
	        
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