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tigten aufgefordert, bis zum . Vorschlagslisten
bei dem unterzeichneten Wahlleiter (Vorsitzenden des Wahlvor-
standes) einzureichen. Vorschlagslisten, die später eingehen oder
die nicht von mindestens drei Wahlberechtigten unterzeichnet sind,
sind ungültig.
Jede Vorschlagsliste soll wenigstens so viel wählbare Bewerber
benennen, wie Ausschußmitglieder und Ersatzmänner zu wählen
sind. Die einzelnen Bewerber sind unter fortlaufender Nummer
oder in sonst erkennbarer Reihenfolge aufzuführen und nach Fa-
milien= und Vor--Ruf-) Namen, Beruf und Wohnort zu be-
zeichnen.
Die zugelassenen Vorschlagslisten werden vodvo ...
bis zum .. . . . . ... täglich von . . . . bis . . . . Uhr in
.. zurEmsIchtder Wähler ausliegen.
Die Wählerlist liegt vo bis zum . . . .
täglich von . . . . bis . . . . Uhr .. . . . . ... zur Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Wählerliste sind zur Vermeidung des Aus-
schlusses spätestens an bei dem unterzeichneten
Wahlleiter (Vorsitzenden des Wahlvorstandes) anzubringen.
Die Stimmabgabe über die zugelassenen Vorschlagslisten findet
an den Tagen b0v . .. bis zn in
statt. Jeder Wahlberechtigte darf nur für eine der zugelassenen
Vorschlagslisten stimmen. Der Wähler, der von seinem Wahl-
recht Gebrauch machen will, hat seinen Stimmzettel an einem
der oben bezeichneten Tage während der Zeit von bis
. Uhr in einem Wahlumschlag abzugeben, den er (z. B. an
den Auslegungsstellen der Vorschlagslisten während der Zeit ihrer
Auslegung) erhält.
Ein Abdruck der Wahlordnung liegt bis zum Schlusse d der
Stimmabgabe täglich von bis. Uhr in .. . . . .
zur Einsicht aus.
Der Wahlleiter
Der Wahlvorstand
Vorsitzender Bessitzer.