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1) (Amtliche Anmerkung:) Für jede Ausschußwahl bedarf es
eines besonderen Wahlausschreibens (zu vgl. § 4 Abs. 1 und 2 der Wahl-
ordnung).
2) (Amtliche Anmerkung:) Satz 2 dieses Absatzes wird wegzu-
lassen sein, wenn sein Inhalt nach Lage der Verhältnisse nicht in Be-
tracht kommt.
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2. Muster für die Bekanntmachung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der
Wahlordnung.
Ausgehängt am
abgenommen am
Nachfrist
für die Einreichung von Vorschlagslisten zur Wahl
des Arbeiter-[Angestellten--[Ausschusses für (Bezeich-
nung des Betriebs oder der Betriebsabteilung).
Durch Wahlausschreiben bdv. sind die
Wahlberechtigten aufgefordert worden, für die Wahl des Arbeiter-
[Angestellten-Ausschusses bis 1nn . ... Vorschlagslisten
bei dem unterzeichneten Wahlleiter (Vorsitzenden des Wahlvor-
standes) einzureichen.
Da eine gültige Vorschlagsliste bis zu dem oben angegebenen
Tage nicht eingegangen ist, wird die Frist zur Einreichung von
Vorschlagslisten gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung bis
zum Ablauf des vreerlängert.
Geht auch bis dahin eine gültige Vorschlagsliste nicht ein, so
hat gemäß §& 11 Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung der Wahlleiter
(Wahlvorstand) die Ausschußmitglieder und Ersatzmänner zu be-
rufen.
„den
Der Wahlleiter
Der Wahlvorstand
Vorsitzender Beisitzer.