Full text: Die Wahl der Arbeiterausschüsse und der Angestelltenaussschüsse.

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1) (Amtliche Anmerkung:) Für jede Ausschußwahl bedarf es 
eines besonderen Wahlausschreibens (zu vgl. § 4 Abs. 1 und 2 der Wahl- 
ordnung). 
2) (Amtliche Anmerkung:) Satz 2 dieses Absatzes wird wegzu- 
lassen sein, wenn sein Inhalt nach Lage der Verhältnisse nicht in Be- 
tracht kommt. 
— 
2. Muster für die Bekanntmachung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der 
Wahlordnung. 
Ausgehängt am 
abgenommen am 
Nachfrist 
für die Einreichung von Vorschlagslisten zur Wahl 
des Arbeiter-[Angestellten--[Ausschusses für (Bezeich- 
nung des Betriebs oder der Betriebsabteilung). 
Durch Wahlausschreiben bdv. sind die 
Wahlberechtigten aufgefordert worden, für die Wahl des Arbeiter- 
[Angestellten-Ausschusses bis 1nn . ... Vorschlagslisten 
bei dem unterzeichneten Wahlleiter (Vorsitzenden des Wahlvor- 
standes) einzureichen. 
Da eine gültige Vorschlagsliste bis zu dem oben angegebenen 
Tage nicht eingegangen ist, wird die Frist zur Einreichung von 
Vorschlagslisten gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung bis 
zum Ablauf des vreerlängert. 
Geht auch bis dahin eine gültige Vorschlagsliste nicht ein, so 
hat gemäß §& 11 Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung der Wahlleiter 
(Wahlvorstand) die Ausschußmitglieder und Ersatzmänner zu be- 
rufen. 
„den 
Der Wahlleiter 
Der Wahlvorstand 
Vorsitzender Beisitzer. 
 
	        
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