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Reihenfolge der Höchstzahl 40 wurde zuerst der Zettel mit der
Zahl III, dann der mit der Zahll und schließlich der mit der Zahl II
gezogen. Bei Auslosung der Reihenfolge der Höchstzahl 20 wurde
zuerst Zettel I, dann Zettel II und zuletzt Zettel III gezogen.
((Die an zweiter oder dritter Stelle ausgeloste Liste fällt mit der
auf mehrere Listen entfallenen gleichen Höchstzahl nicht ohne
weiteres aus, sondern tritt nur hinter die zuvor ausgeloste Liste.
Die später ausgeloste Liste fällt nur dann aus, wenn alle Mit-
glieder= und Ersatzmännerstellen verteilt sind))3).
Der auf den Listen 1 und I benannte A gilt nach § 17
Satz 2, 3 der Wahlordnung als gewählt auf Grund der Liste I,
auf der ihm die größte Höchstzahl zugefallen ist. ((Liste II wird
so behandelt, als ob A überhaupt nicht auf ihr gestanden hätte.
Die erste Höchstzahl (80) der Liste II entfällt demnach auf den
nächsten Bewerber, also auf R))#).
Der auf den Listen II und III benannte 8 gilt als gewählt
auf Grund der Liste III. ((Auf die Listen II und III sind zwar
die gleichen noch nicht für die Stellenbesetzung verbrauchten Höchst-
zahlen 40 entfallen. Ihre Reihenfolge ist aber bereits durch das
Los so festgesetzt, daß die Höchstzahl 40 aus Liste III der Höchst-
zahl 40 aus Liste II vorgeht (§ 16 Abs. 1 Satz 3, § 17 Satz 2 der
Wahlordnung). Liste II wird so behandelt, als ob 8 (ebenso wie A)
gar nicht auf dieser Liste gestanden hätte. Die Höchstzahl 40 der
Liste II entfällt daher nunmehr auf den nächstfolgenden Bewerber,
also auf T)).).
Hiernach sind gewählt:
aus Liste 1 3 Ausschußmitglieder, nämlich: A, B, C,
5 Ersatzmänner, „ D,.E, F, G, H;
„ „ I 1 Ausschußmitglied, „ R,
4 Ersatzmänner, „ T, U, V, V;
„ „ III 1 Ausschußmitglied, „ S8,
1 Ersatzmann, „ 2.
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