Full text : Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

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mit  Rom  7°)  hatte  die  Kunde  von  den  Thaten  der  Ritter  im  Morgenlande
  auch  nach  dem  fernen  Osten  Europas  verbreitet,  und  höchst
wahrscheinlich  hatte  der  Herzog  erfahren,  wie  gerade  um  dieselbe  Zeit,
im  Jahre  1222,  der  Deutsche  Orden  von  Andreas,  dem  Könige  von
Ungarn,  das  Land  Burtza  in  Siebenbürgen  zum  Geschenk  angenommen
  und  sich  dafür  verpflichtet  hatte,  die  wilden  Kumanen,  welche
unter  den  schrecklichsten  Greuelthaten  in  Ungarn  einzufallen  pflegten,
zu  bekämpfen1).  Was  konnte  der  Herzog  Vortheilhafteres.  Sichereres
für  seine  Zwecke  thun,  als  dem  Beispiele  des  Ungarnkönigs  folgen!
  Nahm  derselbe  Orden,  was  nicht  zu  bezweifeln  war,  das  Anerbieten
  eines  kleinen  Landes,  des  Kulmischen  etwa  an,  so  hörten  einerseits
  für  Masovien  die  grausamen  Verheerungen  sicher  auf,  und  andererseits
  wurde  die  Bekämpfung  und  Unterwerfung  Preußens  einem
berühmten,  tapfern,  stets  neu  sich  ergänzenden  Ritterheere  zur  Ehrensache,
  die  Erreichung  der  beiden  Zwecke  war  dann  mit  einem  Schlage
entschieden.

Was  aber  einen  solchen  Schritt  am  meisten  empfahl,  war  dieses,
daß  eine  solche  Schenkung.  an  den  dem  Papste  und  der  ganzen  Christenheit
  so  hochstehenden  und  im  Morgenland  so  nothwendigen  Orden,
wie  Konrad  sich  vorspiegeln  mochte,  dem  Bischofe  Christian  die  Rückkehr
  in  seine  frübere  Stellung  zu  Preußen  unmöglich  machte.  Christian
konnte  ja  leicht  im  Kulmischen  wieder  festen  Fuß  fassen  wollen,  um

70)  Vgl.  Raynald  ad  a.  1210.  u.  27.,  1211.  23.,  1217.  48.

71)  In  der  Schenkungsurkunde  des  Königs  bei  Dreger,  cod.  d.  Pom.
n.  56.  (1222)  ist  als  Zweck,  weßhalb  den  Ordensrittern  die  terra,  Burtza  nomine,
ultra  sylvas  versus  Cumanos  geschenkt  werde,  angegeben;  ut  Regnum  per
conversationem  eorum  propagatum  dilatetur,  und  am  Schlusse  beißt  es:
duam  restaurationem  facimus  eo,  duod  ipsi  in  confinio  illo  tanquam  plantatio
  novella  sint  positi,  et  assiduos  paganorum  insultus  pacientes  se  pro
regno  tanquam  firmum  propugnaculum  de  die  in  diem  morti  opponere
non  formidant.  Als  die  Ritter  das  Land  empfangen  hatten,  baten  sie  den  Payst
um  die  Aufnahme  desselben  unter  seine  Oberhoheit,  welches  ihnen  auch  im  J.  1224
geme  gewährt  wurde.  Vgl.  Rana#  ad  h.  a.  n.  36.