Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

Zweiter Abschnitt. 
Gruppen des Kriegsschadens. 
Wie sich schon aus der ganzen bisherigen Darstellung ergibt, kann keine 
Rede davon sein, daß jeglicher Kriegsschade voll ersetzt werde, und daß alle 
Beschädigten zu gleichem Recht nebeneinander Ersatz erhalten. Hält man 
die im vorigen Abschnitt entwickelten Grundsätze für richtig, so wird man 
die durch den Krieg Geschädigten nicht nur in Gruppen einzuteilen, sondern 
auch für diese Gruppen und innerhalb ihrer, bestimmte Rangverhältnisse 
festzustellen haben. 
Es sei daher hier kurz dargelegt, in welche wichtigsten Gruppen sich 
der Kriegsschaden einteilen läßt, und was in einem kurzen ##berblick, wie dem 
vorliegenden, über die Rangverhältnisse gesagt werden kann. 
Als Hauptgruppen lassen sich die folgenden nennen: 
J. Schaden an Leib und Leben. 
1. Kriegsteilnehmer, 
2. Angehörige und Hinterbliebene von Kriegsteilnehmern, 
3. Einwohner der durch den feindlichen Einfall geschädigten 
Grenzgebiete des Reiches, 
4. Einwohner der deutschen Schutzgebiete, 
5. Inlandsdeutsche, die bei Kriegsausbruch sich im Ausland 
aufhielten,
	        
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