Dritter Abschnitt.
Mittel des Kriegsschadenersatzes.
1. Allgemeines.
Fragt man einen durch den Krieg Geschädigten nach dem Mittel des
Ersatzes, so werden wahrscheinlich von hundert Antworten neunundneunzig
lauten: Natürlich sei der Ersatz in barem Gelde zu leisten. Erstattung eines
Schadens in Geld ist die allgemein übliche Form des Schadenersatzes ge-
worden. Obwohl noch das BG#B., entgegen dieser Verkehrsanschauung,
die Wiederherstellung des früheren Zustandes als die grundsätzliche Form
der Schadensausgleichung bezeichnet, den Ersatz in Geld dagegen nur als
die bedingte und erst in zweiter Reihe geltende Form (Be#B. F 249).
Es ist ein Zeichen für die Entwickelung unseres Wirtschaftsverkehrs
und die zunehmende Bedeutung des Geldes, daß sich in der Anschauung
des Volkes die Barzahlung als die hauptsächlichste Form des Schaden-
ersatzes herausgebildet hat. Der Ersatzanspruch ist, man möchte sagen, wie
fast alle Werte unseres Wirtschaftslebens, in die bewegliche Form des Geldes
gekleidet worden. (Früher hätte man gesagt: kapitalisiert und mobilisiert.)
Sicher denkt man also allenthalben im Volke bei dem Ersatz von Kriegs-
schäden in erster Reihe an eine aus den Staatskassen zu leistende Bar-
zahlung.
Darin liegt eine Gefahr, die man nicht unterschätzen darf.
Sie wird um so größer, je weniger es gelingen sollte, durch eine von
unseren Feinden zu zahlende Kriegsentschädigung einen verfügbaren Strom
baren Geldes in unsere Staatskassen zu lenken; denn es ist ohne weiteres
klar, daß beim Ausbleiben einer Kriegsentschädigung oder bei Zablung einer
solchen, die etwa nur die Kriegskosten des Reiches und die Ansprüche von
Invaliden, Witwen und Waisen decken würde, nicht so viel bares Geld im
Lande wäre, um einen erheblichen Teil der ausgleichungsberechtigten Kriegs-