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Behandlung der juristischen Personen, die im Ausland ihren Sitz
haben oder bei denen Ausländer beteiligt sind,
Behandlung der Geschäftsreisenden (Legitimation, Abgaben, Ver-
zollung der Muster usw.)
Man sieht, daß die Handelsverträge die wichtigsten Gebiete des
Völkerlebens regeln. Wie sollte nach dem Kriege ein geordneter Handels-
verkehr möglich sein, wenn nicht der größte Teil der genannten Fragen
so fort von neuem einer festen Regelung unterworfen wird. Allerdings
ist hierbei eins zu berücksichtigen. Es hätte keinen Sinn, selbst bei einem
großen #Lbergewicht über die Gegner Bedingungen zu vereinbaren, die sich
für unsere Feinde als unerträglich herausstellen würden. Es ist eine Auf-
gabe von hoher Bedeutung, hier die Grenze zu finden, die sich aus dem
Widerstreit der einander entgegengesetzten Interessen ergibt. Um so schwie-
riger ist die Aufgabe, als sich gerade bei den Handelsverträgen auch inner-
halb der einzelnen Staaten die verschiedensten Wirtschaftsinteressen kreuzen
und begegnen. Jedenfalls handelt es sich auch hier um ein Arbeitsfeld, auf
dem deutsche Kraft und deutscher Geist wichtige Arbeit tun können und
sollen. Auch hier gilt es, sofort an die Arbeit zu gehen, damit man nach
jeder Richtung hin gerüstet ist, wenn die Friedensverhandlungen beginnen
sollen.
5. Finanzverwaltung.
Im Grunde wird jede Tätigkeit, die dem Ausbau und Wiederaufbau
des friedlichen Lebens dient, als ein Mittel des Ausgleiches von Kriegs-
schäden betrachtet werden können. Ganz besondere Aufgaben erwachsen
unserer Staatsverwaltung aber auf dem Gebiet des Finanz= und Steuer-
wesens.
Die auffallendste Erscheinung in der wirtschaftlichen Wirkung des
Krieges ist: der Krieg hat nicht etwa alle Wirtschaftskreise schädigend be-
troffen, er hat nicht eine allgemeine Wertverminderung oder gar Wert-
zerstörung bewirkt, sondern nur eine Wertverschiebung. Dos liegt
zum großen Teil daran, daß unsere Wirtschaftsordnung einerseits durch den
Krieg von der Verbindung mit der übrigen Welt zum großen Teil abge-
schnitten und daher nur auf sich selbst angewiesen war, andererseits daran,
daß unsere wirtschaftlichen Kräfte ausreichten, um den Kampf ohne fremde
Hilfe auszuhalten. Daraus hat sich ergeben, daß der Strom von Geld, den
der Krieg flüssig gemacht bat, im großen und ganzen im Lande geblieben ist.
Der Teil von Handel und Gewerbe, der für die Bedürfnisse des Krieges ge-