Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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braucht wurde, hat durch den Krieg einen Aufschwung erfahren, der zum 
Teil über die besten Zeiten friedlicher Blüte weit hinausgegangen ist. Nur 
einzelne Erwerbszweige haben schwer unter dem Kriege gelitten, so ins- 
besondere die Luxusindustrie, das Baugewerbe und der Haus- und Grund- 
besitz sowie die auf das Ausland angewiesenen Gewerbe. 
Wertverschiebung — das ist das Kennzeichen der wirtschaftlichen Wir- 
kung, die der Krieg auf Deutschland ausgeübt hat. 
Gelingt es, eine ausreichende Kriegsentschädigung zu erhalten, so 
werden alle wirtschaftlichen Kriegsschäden leicht überwunden werden. Wir 
müssen aber auch für den Fall gerüstet sein, daß aus irgendwelchen Gründen 
eine ausreichende Kriegsentschädigung von unserem Gegner nicht zu er- 
langen ist. Würde dieser Fall eintreten, dann wären wir infolge des 
Krieges mit einer harten Last beschwert. Wie groß sie sein würde, hat der 
erste Teil dieser Schrift darzulegen versucht. · 
Erhalten wir keine ausreichende Kriegsentschädigung von unseren 
Feinden, so wird die Steuerkraft des Landes die Quelle sein, aus der in 
erster Reihe Ersatz fließen muß. Da wird denn die Frage nach der rich- 
tigen Verteilung der Steuerlasten noch viel wichtiger, als sie bisher schon 
gewesen ist. 
In erster Reihe stehen hier Wehrbeitrag und Besitzsteuer. 
Man wird zu prüfen haben, ob und wie diese beiden Gesetze mit Rücksicht 
auf die durch den Krieg veränderten Verhältnisse zu ändern sind. Bei dem 
Wehrbeitragsgesetz möchte es billig erscheinen, daß man, soweit der Wehr- 
beitrag noch nicht gezahlt ist, die veränderten Verhältnisse zugrunde legt 
und die durch den Krieg herbeigeführten Verluste, andererseits aber auch 
die Gewinne in Ansatz bringt. Es wird dabei dem Geist der Zeit ent- 
sprechen, wenn man im ersteren Fall nur auf Antrag des Steuerpflichtigen 
die Ermäßigung gewährt, bei Erhöhung von Einkommen und Vermögen 
aber in jedem Fall den Beitrag nachfordert. 
Von verschiedenen Seiten hat man die Einführung einer besonderen 
Kriegszuwach'ssteuer oder Kriegsgewinnsteuer gefordert 
und inzwischen hat sich auch schon das Reich der Frage angenommen. 
Im Grunde bedeutete solche Steuer nur eine zeitliche Verschiebung für das 
bereits bestehende Besitzsteuergesetz. Wenn der Krieg noch lange dauert und 
die Friedensverhandlungen, was wahrscheinlich ist, auch geraume Zeit in 
Anspruch nehmen, würde der Zeitpunkt der ersten Besitzsteuererhebung fast 
herangekommen sein. Man wird grundsätzlich wohl das Besitzsteuergesetz 
der Regelung zugrunde legen können, und wird nur noch nachzuprüfen haben, 
einmal, ob dieses Gesetz in seinen einzelnen Bestimmungen den inzwischen 
veränderten Verhältnissen entspricht, zweitens, ob es allen Versuchen zur
	        
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