Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

Srster Teil. 
Der Umfang des deutschen Kriegsschadens. 
Erster Abschnitt. 
Reich, Bundesstaaten und Gemeinden. 
Welchen Schaden hat der Krieg unserm Staate zugefügt? Dereierlei 
kommt hier in Betracht: 
Zerstörung von Staatseigentum, 
Verminderung der Staatseinnahmen, 
Vermehrung der Staatsausgaben. 
Vom Staatseigentum sind ungeheure Werte auf den Schlachtfeldern, zu 
Lande, zur See und in der Luft, zerstört worden. Diese Verluste rechnen wir 
aber nicht unter die erste Abteilung, sondern stellen sie als Kriegskosten bei der 
Vermehrung der Staatsausgaben ein. Hiervon abgesehen, hat sich die Zer- 
störung staatlicher Vermögenswerte dank der Erfolge unserer Kriegführung, 
nur auf verhältnismäßig geringe Gebiete innerhalb der Reichsgrenzen be- 
schränkt. Es sind dies ein Teil von Ostpreußen und dem Ober-Elsaß, die 
Schutzgebiete und die in Verteidigungsstellung gesetzten Küstenstriche. Der 
anderswo durch feindliche Luftangriffe verursachte Schade hat für die Ge- 
samtabrechnung keine große Bedeutung. Wie hoch der Betrag ist, um den 
Reich, Staat und Gemeinden durch solche unmittelbare Zerstörungs- 
wirkung des Krieges geschädigt worden sind, läßt sich zahlenmäßig noch gar 
nicht feststellen. Die für den Wiederaufbau der an unserer West- und Ost- 
grenze zerstörten Landesteile erforderliche Summe wird auf mindestens eine 
Milliarde Mark geschätzt. Hierbei ist Staats- und Einzeleigentum zu- 
sammengerechnet. Für unseren Bundesgenossen Österreich-AUngarn werden 
infolge der Verwüstung der östlich der Karpathen belegenen Staatsgebiete 
ganz andere Summen als bei uns in Rechnung zu stellen sein.
	        
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