Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

165 
Vuor der Auszahlung der Vorentschädigung hat der Geschädigte — vergl. 
Vordruck — seine Ansprüche gegen den Versicherungsunternehmer, bei dem 
er für seine beweglichen Sachen Versicherung genommen hat, an den Staat 
oder eine von dem Oberpräsidenten bezeichnete Stelle in der Höhe der Be- 
träge abzutreten, die ihm von diesem als Vergütung für Kriegsschäden an be- 
weglichen Sachen sofort oder in Zukunft gezahlt werden. 
E. Landwirtschaftliche Betriebe. 
22. Für Wiederherstellung kleinerer Schäden an Röhrenentwässerung 
und sonstigen Bodenverbesserungsanlagen können Vorentschädigungen gewährt 
werden, wenn bei Aufschub die Anlage oder die Wirtschaft erheblich leiden 
würde. 
23. Vorentschädigungen zur Anschaffung von Rindvieh bedürfen der Ge- 
nehmigung des Oberpräsidenten, soweit diese nicht durch Vermittlung der 
Landwirtschaftskammer erfolgen soll. 
24. Zuchtschweine, Ferkel und Läufer zu Mastzwecken können durch Ver- 
mittlung der Landwirtschaftskammer oder auf anderem Wege aus Vorent- 
schädigungsmitteln angeschafft werden. Vorentschädigungen zum Ankauf von 
Füllen sind nur ausnahmsweise mit Genehmigung des Oberpräsidenten 
zulässig. 
25. Beihilfen zum Ankauf von Rauhfutter können nur dann aus der Vor- 
entschädigung gegeben werden, wenn es sich um Haltung von Pferden, wert- 
vollem Zuchtmaterial oder für den Haushalt unbedingt nötiger Milchkühe 
handelt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Oberpräsidenten. 
Vorentschädigung für Beschaffung von Kraftfutter kann nur in vorsichtig 
bemessenem Maße gewährt werden, wenn es sich um Erhaltung des Viehs und 
nicht um Mästung handelt. 
26. Pflüge können aus der Vorentschädigung beschafft werden. Für Kraft- 
pflüge find die besonderen Vorschußmittel der Landwirtschaftskammer in An- 
spruch zu nehmen. Vorentschädigungen für fehlende Geräte zur Frühjahrs- 
bestellung können in Aussicht gestellt werden, damit die rechtzeitige Bestellung 
der Geräte zum Frühjahr erfolgen kann. Auch für die zum Winterbetrieb 
nötigen Maschinen und Anlagen, wie zum Dreschen, Getreidereinigen, Rüben- 
schneiden, Milchverwerten, können Vorentschädigungen gezahlt werden. 
27. Zur Anschaffung von Arbeitspferden, soweit diese nicht aus dem 
Pferdebestand der Landwirtschaftskammer entnommen werden können, sind in 
dringenden Fällen Vorentschädigungen zulässig. Ebenso können zum Ankauf 
von Pflugochsen zu angemessenen Preisen sowie zur Beschaffung unbedingt 
erforderlicher Sielen, Sättel, Wirtschaftswagen usw. Vorentschädigungen ge- 
währt werden. 
F. Gewerbliche Betriebe. 
28. Gewerbebetriebe, deren Wiederaufnahme gesichert ist, sind in ihren 
Anlagen und durch Beschaffung der zur Eröffnung des Betriebes notwendigen 
ersten Vorräte an Waren, Roh- und Betriebsstoffen aus Vorentschädigungs- 
mitteln möglichst schnell betriebsfähig zu machen. 
29. Die ersten beiden Seiten des Vordrucks für Vorentschädigungen sollen 
dazu dienen, eine Uebersicht über die Vermögensverhältnisse vor dem Kriege
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.