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Ihre Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Kommissions-Witslieder
stimmen lepiglich nach ihrer eigenen freien Überzeugung. Zur Peschtut=
fähigkeit der Kommission ist die Anwesenheit von mindestens 3 Mit-
gliedern, einschließlich des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, erforder.
lich. Im übrigen regelt die Kommission ihre Geschäfts-Ordnung selbständig.
Die Kommission hat das Recht, die Behörden selbständig zu regquiriren.
Zeugen eidlich zu vernehmen oder vernehmen zu lassen, eidesstattliche Ver-
sicherungen abzunehmen oder abnehmen zu lassen, auch den Liauidanten prä-
klusivische Fristen für die Anmeldung und Begründung ihrer Forderungen zu
bestimmen.
Tax-Skala
für
von Holz gebaute Segelschiffe.
— —
A. B.
Standard--Werth für
Alter eisenfeste Holzschiffe erster
Klasse, per Last von 4000
des Pfund orenbiich
* Schiffe
Schiffes. bis einschließlich über 250
250 Last Last.
· –
neu oder #2
1 Jahr alt 125 Thlr. 2
2 Jahre 120 - *2
3 - - 115 - z25
4 . r. 2
- - 5 S.
- 10 " z53
7 100 5
8 * 97½⅛ - 25 *3
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2 2 - [S
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17 - - 81 - 2*3
18 - 80 - ZJUZ
19-- 79 - --""-i-2
20-- 78 K.
21 2 77 -
22 76 3
23 od. mehr 75 7 87
Jahre alt 3 S0e