Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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Betriebsinhaber gleich Anmeldender, Geschädigter dieses Berufs oder 
Standes, 
Betriebsstelle gleich Haushalt, Wohnung, Geschäftsraum des Ge- 
schädigten 
zu setzen. 
Straßburg, den 1. Mai 1915. 
Ministerium für Elsaß-Lothringen. 
Der Staatssekretär 
Graf von Roedern. 
D. Schutzgebiete. 
Verordnung, betreffend die Friedens- und Aufstandsleistungen für die 
bewaffnete Macht in Deutsch-Südwestafrika. Vom 3. September 1913. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von 
Preußen usw. verordnen auf Grund des § 1 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs- 
Gesetzbl. 1900 S. 813) für das Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika im Namen 
des Reichs, was folgt: 
§ 1. Die bewaffnete Macht ist berechtigt, im Frieden und bei Aufständen 
Leistungen nach folgenden Vorschriften zu fordern (Friedens- und Aufstands- 
leistungen). 
Die Leistungen sollen nur insoweit gefordert werden, als der Bedarf nicht 
anderweit, insbesondere durch Ankauf oder Entnahme aus Magazinen gedeckt 
werden kann. 
5 2. Verpflichtet zu Friedens= und Aufstandsleistungen ist, soweit es 
sich um die Leistung persönlicher Dienste handelt, jeder, der sich zurzeit der 
Anordnung der Leistung im Schutzgebiete aufhält, in allen anderen Fällen 
der Besitzer des Gegenstandes, auf welchen sich der Leistungsanspruch richtet. 
I. Friedensleistungen. 
§s 3. Als Friedensleistungen können für die bewaffnete Macht in Anspruch 
genommen werden: 
1. die Gewährung von Unterkunft, 
2. die Gewährung von Verpflegung, 
3. die Stellung von Vorspann (Fuhrwerken, Gespannen, Treibern, Tau- 
leitern), 
4. die Gewährung von Futter und Wasser und die Überlassung von Weide 
und Wasseranlagen, 
5. die Überlassung von Grundstücken zu vorübergehender Benutzung. 
Die Verpflichtung zur Leistung tritt insoweit nicht ein, als die be- 
anspruchten Gegenstände für den Wohnungs-, Wirtschafts-, Gewerbe- oder 
Handelsbetrieb ihres Besitzers unentbehrlich sind. 
§ 4. Die im § 3 Abs. 1 unter Nr. 2, 3 und 4 bezeichneten Leistungen können 
nur für Truppenteile gefordert werden, die sich
	        
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