Dritter Abschnitt.
Der Kriegsschaden der Deutschen in den Schutzgebieten.
Da die Schutzgebiete seit Kriegsbeginn von jeder Postverbindung mit
dem Deutschen Reiche abgeschnitten sind, entzieht es sich vorläufig jeder Be-
rechnung und Schätzung, welcher Schaden den einzelnen in den Schutzgebieten
ansässigen Reichsdeutschen oder dem dort angelegten deutschen Kapital ent-
standen ist. Man kann aber als sicher annehmen, daß dieser Kriegsschaden
in den Schutzgebieten sich nach allen Richtungen hin, ebenso wie im Inland,
und in manchen Beziehungen sehr viel stärker, geltend machen wird. Die
Kriegführung wird, besonders in den afrikanischen Kolonien, sowie in
Tsingtau schwere Opfer an Leben, Gesundheit und Sacheigentum erfordert
haben; aber auch die mittelbaren Schäden, welche alle in den Schutzgebieten
errichteten Anternehmungen treffen, sowie die Ausfälle an Forderungen
werden bedeutend sein. Besonders schwierig liegen die Verhältnisse für die-
jenigen Deutschen, die bei Ausbruch des Krieges außerhalb der Schutz-
gebiete weilten und jetzt seit fast anderthalb Jahren über das Schicksal ihres
in den Schutzgebieten zurückgelassenen Vermögens ohne jede Nachricht sind.
Bei ihnen kommt auch in Frage, daß ihnen wegen Nichtzahlung von Hypo-
thekenzinsen, von Schürfgebühren und dergleichen regelmäßig zu leistenden
Abgaben Rechtsnachteile drohen. Wie weit staatliche Maßnahmen der
englischen Regierung oder Japans besonderen Kriegsschaden für die Deut-
schen zur Folge gehabt haben, läßt sich zur Zeit noch gar nicht überseben.
Jedenfalls wird die Regelung der Verhältnisse in den Schutzgebieten nicht
einfach sein, und je weniger gerade hier der einzelne in der Lage ist, seine
Rechte selbst wahrzunehmen, desto fester muß das Reich die Ansprüche der
einzelnen vertreten.
Es möchte von Wert sein, aus der Reichsstatistik der Schutzgebiete
einige Ziffern wiederzugeben.
Nicht nur mit Bezug auf den Kriegsschaden bemerkenswert ist eine
Aufstellung über die Bevölkerungsverhältnisse in unseren auswärtigen Be-