Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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der fünfte Teil erwerbstätig war, daß also auf Ehefrauen, Kinder und 
auf die nicht Erwerbsfähigen vier Fünftel entfallen, so ergibt sich eine Zahl 
von rund 100 000 Trägern selbständiger Wirtschasten. 
Auf rund 500 Auslandsdeutsche sind oben rund 10 Millionen Mark 
Vermögen und 2¼ Millionen Mark Arbeitseinkommen berechnet worden. 
Danach würde man für die 100 000 selbständig Erwerbstätigen auf 
ein Vermögen von rund 2000 Millionen und auf ein jähr- 
liches Arbeitseinkommen vonrund 450 Millionen Mark 
gelangen. 
Diese Zahlen erweisen schneller und eindrucksvoller als lange Dar- 
legungen, welch eine große Bedeutung die Reichsdeutschen in dem feind- 
lichen Ausland für uns und — auch für das Ausland besitzen. Und sicher 
sind diese Zahlen noch zu niedrig gegriffen. 
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2. Der Kriegsschaden der Reichsdeutschen im feind- 
lichen Ausland. 
Kein Teil des Deutschtums ist durch den Krieg so schwer betroffen 
worden, wie die Reichsdeutschen, die bei Ausbruch des Krieges in dem 
feindlichen Ausland ansässig gewesen sind. Die Behandlung, die sie er- 
fahren haben, erinnert lebhaft an barbarische Zeiten. Niemand hatte ge- 
dacht, daß in unserem Jahrhundert, zumal nach Abschluß so vieler Völker- 
rechtsverträge, die gerade für den Krieg die Forderungen der Sittlichkeit 
und Menschlichkeit anerkannten, noch Vorgänge möglich waren, wie wir sie 
ringsum bei unseren Feinden erlebt haben. Im Jahre 1870 haben die 
Deutschen in Frankreich ähnliche Dinge gesehen. Was damals die Fran- 
zosen gegenüber den Auslandsdeutschen, ihren Frauen und Kindern ge- 
sündigt haben, man hatte es schon fast vergessen. Jedenfalls hatte man nicht 
gedacht, so etwas könne heut noch vorkommen. Man hat sich getäuscht, 
und wer Schilderungen der flüchtigen Auslandsdeutschen gehört hat, dem 
hat sich ein erschreckendes Bild von Roheiten, Gesetzwidrigkeiten und 
Greueln eröffnet. 
In den ersten Tagen des Krieges haben alle feindlichen Regierungen 
gegen die in ihrem Lande ansässigen Reichsdeutschen Ausweisungsbefehle 
mit so kurzer Frist verhängt, daß den Ausgewiesenen keine Zeit blieb, auch 
nur die dringendsten Maßregeln für ihr zurückbleibendes Vermögen zu 
treffen. Viele haben alles — Grundstück, Haus, Geschäft, Wohnung — 
so, wie es dalag, im Stich lassen müssen. Es ist ohne weiteres klar, daß 
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