Full text : Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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der  fünfte  Teil  erwerbstätig  war,  daß  also  auf  Ehefrauen,  Kinder  und
auf  die  nicht  Erwerbsfähigen  vier  Fünftel  entfallen,  so  ergibt  sich  eine  Zahl
von  rund  100  000  Trägern  selbständiger  Wirtschasten.

Auf  rund  500  Auslandsdeutsche  sind  oben  rund  10  Millionen  Mark
Vermögen  und  2¼  Millionen  Mark  Arbeitseinkommen  berechnet  worden.

Danach  würde  man  für  die  100  000  selbständig  Erwerbstätigen  auf
ein  Vermögen  von  rund  2000  Millionen  und  auf  ein  jährliches
  Arbeitseinkommen  vonrund  450  Millionen  Mark
gelangen.

Diese  Zahlen  erweisen  schneller  und  eindrucksvoller  als  lange  Darlegungen,
  welch  eine  große  Bedeutung  die  Reichsdeutschen  in  dem  feindlichen
  Ausland  für  uns  und  —  auch  für  das  Ausland  besitzen.  Und  sicher
sind  diese  Zahlen  noch  zu  niedrig  gegriffen.

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2.  Der  Kriegsschaden  der  Reichsdeutschen  im  feindlichen
  Ausland.

Kein  Teil  des  Deutschtums  ist  durch  den  Krieg  so  schwer  betroffen
worden,  wie  die  Reichsdeutschen,  die  bei  Ausbruch  des  Krieges  in  dem
feindlichen  Ausland  ansässig  gewesen  sind.  Die  Behandlung,  die  sie  erfahren
  haben,  erinnert  lebhaft  an  barbarische  Zeiten.  Niemand  hatte  gedacht,
  daß  in  unserem  Jahrhundert,  zumal  nach  Abschluß  so  vieler  Völkerrechtsverträge,
  die  gerade  für  den  Krieg  die  Forderungen  der  Sittlichkeit
und  Menschlichkeit  anerkannten,  noch  Vorgänge  möglich  waren,  wie  wir  sie
ringsum  bei  unseren  Feinden  erlebt  haben.  Im  Jahre  1870  haben  die
Deutschen  in  Frankreich  ähnliche  Dinge  gesehen.  Was  damals  die  Franzosen
  gegenüber  den  Auslandsdeutschen,  ihren  Frauen  und  Kindern  gesündigt
  haben,  man  hatte  es  schon  fast  vergessen.  Jedenfalls  hatte  man  nicht
gedacht,  so  etwas  könne  heut  noch  vorkommen.  Man  hat  sich  getäuscht,
und  wer  Schilderungen  der  flüchtigen  Auslandsdeutschen  gehört  hat,  dem
hat  sich  ein  erschreckendes  Bild  von  Roheiten,  Gesetzwidrigkeiten  und
Greueln  eröffnet.

In  den  ersten  Tagen  des  Krieges  haben  alle  feindlichen  Regierungen
gegen  die  in  ihrem  Lande  ansässigen  Reichsdeutschen  Ausweisungsbefehle
mit  so  kurzer  Frist  verhängt,  daß  den  Ausgewiesenen  keine  Zeit  blieb,  auch
nur  die  dringendsten  Maßregeln  für  ihr  zurückbleibendes  Vermögen  zu
treffen.  Viele  haben  alles  —  Grundstück,  Haus,  Geschäft,  Wohnung  —
so,  wie  es  dalag,  im  Stich  lassen  müssen.  Es  ist  ohne  weiteres  klar,  daß

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