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allein hierdurch ein beträchtlicher Schade entstanden ist, der sich um so
empfindlicher fühlbar macht, als er außerordentlich schwer festzustellen ist.
Wer zurückkehrt und sein Eigen entwendet oder beschädigt findet, wie soll
er beweisen, daß die schnelle Flucht den Anlaß zu diesem Kriegsschaden
gegeben hat?
In manchen Fällen haben die mit der plötzlichen Ausweisung ver-
bundenen Erregungen, Mißhandlungen und Bedrohungen Krankheiten ver-
ursacht, die nicht selten dauernde Störungen der Gesundhbeit hinterlassen
haben. Dabei ist insbesondere der unmenschlichen Behandlung schwangerer
Frauen und Kinder zu gedenken, die schon im Jahre 1870 die Entrüstung
der Deutschen hervorgerufen hat, und die sich jetzt wiederholt, als wäre die
Menschheit inzwischen in ihrer Gesittung um keinen Schritt vorwärts
gekommen.
Schweren Schaden hat das Auslandsdeutschtum in den Gedbieten
unserer Feinde auch dadurch erlitten, daß, entgegen dem Völkerrecht, die
friedliche Bevölkerung gefangengenommen und in Konzentrationslagern in
Haft gehalten worden ist, und zwar unter Bedingungen, die in vielen Fällen
schwere Gesundheitsstörungen verursacht haben. Besonders arg hat sich in
dieser Beziehung Rußland vergangen. Die Behandlung, die sowohl die
Kriegsgefangenen wie die friedliche deutsche Bevölkerung hier hat erdulden
müssen, hat sogar häufig zum Tode geführt, und wer nach einer oft monate-
lang dauernden, unter ganz unerhörten Umständen vollstreckten Haft wieder
freigelassen worden ist, hat meistens Gesundbeitsschädigungen erlitten, die
sein weiteres Fortkommen erschweren, wenn er nicht gar arbeitsunfähig
geworden ist. Besonders schlecht ist es den Mitgliedern des Flottenvereins
in Rußland ergangen, die wie Verbrecher behandelt worden sind und in den
Gefängnissen und bei der Beförderung durch „Etappe“ Unbeschreibliches
haben erdulden müssen. Gerade bei Rußland ist dieser Teil des Kriegs-
schadens der Auslandsdeutschen sehr bedeutend. Die Zahl der Deutschen,
die dergestalt in russischer Gefangenschaft leiden, wird auf mindestens
hunderttausend angegeben.
Das Sachvermögen der Deutschen im feindlichen Ausland ist ebenso
wie Leib und Leben der Willkür unserer Feinde preisgegeben gewesen, und
wir dürfen annehmen, daß der größte Teil dieser Werte vernichtet worden
ist. Abgesehen von den Zerstörungen, die allenthalben der wütende Pöbel
verursacht hat, hat die feindliche Staatsgewalt selbst nicht davor zurück-
geschreckt, einen der obersten Grundsätze des Völkerrechts zu verletzen und
das Einzeleigentum des Bürgers als Kriegsgut zu behandeln. Man sieht
sich auch hier in Zeiten zurückversetzt, für die wir eben nur das Wort bar-
barisch haben. So vieles, was die Menschheit in den letzten Jahrhunderten