Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

38 
sicht, daß nach Friedensschluß das Deutschtum in den feindlichen Staaten 
von neuem Wurzel fassen könne, wird voraussichtlich nur gering sein, 
wenn das Reich nicht mit starker Hand dem Auslandsdeutschtum diesen 
schweren Kriegsschaden tragen hilft. Besonders schwierig liegen die Ver- 
hältnisse hier deshalb, weil im feindlichen Ausland während der ganzen 
Jeit des Krieges der Wettbewerb sowohl der feindlichen Länder selbst wie 
des neutralen Handels ungestört hat wirken können und zum Teil rücksichts- 
los auch mit Mitteln gewirkt hat, die wir als unlauter bezeichnen müssen. 
Die nach Friedensschluß zunächst sicher vorhandene Mißstimmung wird das 
Wiederaufblühen deutscher Arbeit im feindlichen Ausland auch erschweren, 
und endlich ist zu berücksichtigen, daß dem Auslandsdeutschtum bisher noch 
eine selbständige, starke Kreditorganisation fehlt. Eine solche zu 
schaffen, wird die erste Aufgabe des Reiches nach Friedensschluß sein. 
*“ 4 
#. 
3. Der Kriegsschaden der Deutschen im verbündeten 
und neutralen Ausland. 
Zwischen Deutschland und seinen Bundesgenossen haben bei Ausbruch 
des Krieges zahlreiche bedeutende Beziehungen bestanden, und es steht 
außer Zweifel, daß auch sie durch den Krieg in Mitleidenschaft gezogen 
worden sind. Das gilt insbesondere von den mittelbaren Schäden, die wir 
bereits als die Folgen der Kriegswirtschaftskrisis gekennzeichnet haben. Auch 
abgesehen davon haben sicherlich viele in den Ländern unserer Verbündeten 
ansässigen Reichsdeutschen durch den Krieg Einbuße erlitten. Soweit es 
sich dabei um unmittelbaren Kriegsschaden handelt — z. B. Zerstörung 
deutschen Eigentums in dem österreichischen Kriegsgebiet östlich der Kar- 
pathen — werden die Ansprüche der Reichsdeutschen wohl ebenso behandelt 
werden, wie die Ansprüche der innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches 
selbst wohnenden Bürger. Ob man die Feststellung und Verfolgung in 
solchen Fällen den Behörden des verbündeten Staates überläßt, wird noch 
zu erwägen sein. Da meistens diese Feststellungen nur an Ort und Stelle 
getroffen werden können und oft in Zusammenhang mit der Nachbar- 
schaft stehen, wird es sich wohl empfehlen, daß die Auslandsdeutschen sich 
hier nicht an die deutsche Regierung, sondern an die ihres Aufenthaltsstaates 
wenden. Im Friedensschluß wird jedenfalls gemeinsam vorzugehen sein. 
Nicht nur den im Kampfe stehenden Staaten und Völkern fügt dieser 
Krieg Schaden zu. Seine Wirkungen erstrecken sich über die ganze Welt, 
und so werden auch die Auslandsdeutschen in den neutralen Ländern allent-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.