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Die deutsche Regierung hat durch Geltendmachung ihres außergewöhn-
lichen Einflusses auf ihre Antertanen einen ungeheuren Goldvorrat in der
Reichsbank angesammelt. Dieser Goldvorrat muß, sobald die verbündeten
Armeen in der Lage sind, in Deutschland einzufallen, sofort enteignet und als
Entschädigung festgehalten werden, welche den Ländern, die durch einen ihnen
aufgezwungenen Krieg geschädigt worden sind, gezahlt werden muß.
Wir moöchten ferner hinzufügen, daß der preußische Staat den Staats-
sozialismus auf ein ganz beträchtliches Maß ausgedehnt hat. Er ist Eigen-
tümer fast aller Eisenbahnen. Er ist Eigentümer einer großen Bank. Er
ist ferner Eigentümer von Ländereien, Wäldern, Bergwerken, Schiffen und
wovon nicht. Alles dieses Staatseigentum sollte, sobald Deutschland auf
die Knie gezwungen ist, konfisziert werden und irgend jemanden, der bereit
ist, zu bezahlen, verkauft werden, wobei die deutsche und die preußische Regie-
rung im Friedensvertrag die Rechtsgültigkeit dieser Maßnahmen aner-
kennen müßten. Wenn wir den Erlös aus dem Staatseigentum Preußens
und der anderen deutschen Staaten zu dem Goldvorrat hinzurechnen, so
haben wir eine sehr beträchtliche Kriegsentschädigung in unseren Händen.
Aber man sollte sich Deutschland gegenüber nicht mit der Forderung dieser
Kriegsentschädigung begnügen. Deutschland müßte verpflichtet werden,
eine weitere sehr beträchtliche Kriegsentschädigung sowohl an Frankreich
wie an Belgien für die in diesen Ländern angerichteten Zerstörungen zu be-
zahlen, eine Kriegsentschädigung, die durchaus dem zugefügten Schaden
zu entsprechen hätte.
Ferner müßte ganz Deutschland die Folgen eines rücksichtslosen, un-
moralischen und verbrecherischen Angriffs auf seine Nachbarn fühlen, indem
es gezwungen wird, viele Jahre lang daran zu arbeiten, den Verbündeten
die Kosten des Krieges, der ihnen von Deutschland aufgezwungen wurde, zu
ersetzen. Deshalb sollten, abgesehen von dem Verkauf des oben genannten
Staatsbesitzes, noch eine oder mehrere große Schadenersatzanleihen aufge-
nommen und Deutschland gezwungen werden, für Jahre hinaus die Zinsen
auf diese Anleihen im voraus zu bezahlen, damit der Staat daran verbindert
werde 1. diese Anleihen notleidend werden zu lassen und 2. Geld zur Wieder-
herstellung seines Heeres und seiner Flotte und zu anderen Kriegsvorberei-
tungen zu verwenden.“
Aus solchen Worten können wir lernen, wie wir unsere Gegner zu be-
handeln haben. Jede Spur von Rücksichtnahme, die wir jetzt üben würden,
wäre nichts als Schwäche. Zum mindesten würde sie als Schwäche ausge-
legt und ausgenutzt werden. Auch in der Frage der Kriegsentschädigung
heißt es für Deutschland jetzt, mit aller Schärfe und allen Mitteln vorzu-
gehen. Wenn wir von Anbeginn des Krieges in dem Bewußtsein gelebt