Full text: Kriegsschäden und Kriegsschadenersatz.

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neben der Richtigkeit die Schnelligkeit. Schwerfällige Einrichtungen, welche 
die Erledigung auf lange hinaus verzögern würden, könnten nur schaden. 
Behördliche Organisation wirkt aber gegenüber dem freien Geschäftsverkehr 
des Lebens an sich schon schwerfällig und aufhaltend. Es ist auch nicht zu 
unterschätzen, daß im freien Verkehr sich die Erledigung von Streitfragen 
und der Ausgleich von Schuldkonten oft durch Erwägungen vollzieht, die 
jeder behördlichen Stelle fern liegen und fern bleiben. Welch eine große- 
Rolle spielt im Handel die Rücksicht auf künftige Geschäfte bei der Abwick- 
lung eines bestehenden! Es könnte für den Welthandel nichts Schlimmeres 
geben, als wenn man ihn nach dem Kriege zwangsweise durch Behörden 
regeln wollte, noch dazu Behörden, deren Mitglieder doch aus verschiedenen 
Staaten entnommen werden müßten! Das gleiche Bedenken wird sich 
gegen den Vorschlag geltend machen lassen, man solle zur Entscheidung der 
zu erwartenden Streitfragen des internationalen Privatrechts gemischte 
Gerichtshöfes) einsetzen, also an die Stelle der bisher allein zur Entscheidung 
berufenen einzelstaatlichen Gerichte auch für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 
Völkergerichte begründen. Das ist zwar ein sehr bestechender Gedanke, 
vor allem für deutsche Gemüter, deren unbedingter Redlichkeit der Gedanke 
widerspricht, daß bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen verschiedener 
Staaten bisher immer nur Gerichte des einen oder des anderen Staates zu 
entscheiden hatten. Es mag auch sein, daß mit der weiteren Ausbildung 
des Völkerrechts solche gemischten Gerichte, wenigstens für grundsätzliche 
und wichtige Streitigkeiten, Bedeutung erlangen werden. Man hofft und 
wünscht es, aber man wird zugeben müssen, daß sich solch eine Rechtsprechung 
des Völkerrechts erst allmählich entwickeln kann. 
3) Hierzu s. S. 112.
	        
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