Einleitung, 25
4. Teilnahme an der Staatsverwaltung, durch
Wahlrechte und Wahlämter — Reichstag, Land-
tag, Gemeindevertretungen,
5. Eintritt in den Reichs= und Staatsdienst.
Der Schutz durch die Reichsgewalt gegenüber dem
Ausland ist für die im Ausland lebenden Deutschen von
der größten Bedeutung. Er ist aber auch dem im Inland
Lebenden unentbehrlich, sowohl bei einer Auslandsreise wie
für den Schutz des im Ausland befindlichen Vermögens,
vor allem des Besitzes an ausländischen Wertpapieren und
Grundstücken und der Beteiligung an Handel und Gewerbe
des Auslands. Je mehr das Wirtschaftsleben sich ent-
faltet, desto wertvoller und notwendiger wird der staatliche
Schutz.
Was es heißt, kein Aufenthaltsrecht zu haben,
muß ein ehemaliger Deutscher bei einem Besuch in der
Heimat nur zu oft erfahren. Er kann zu jeder Zeit nach
freiem Ermessen der Verwaltungsbehörden ausgewiesen
werden, ohne daß ihm ein gerichtlicher Schutz zu Gebote
stünde. Dagegen darf ein Deutscher weder ausgewiesen
noch ausgeliefert werden.
Von besonderer Wichtigkeit ist der Unterstützungs-
wohnsitz. Vielleicht wird der Wert dieses Rechtes
deutscher Staatsbürger deshalb nicht so weithin erkannt,
wie er es verdient, weil kaum jemand, der über
dieses Recht schreibt, in die Lage kommt, es selbst zu
gebrauchen. Man bedenke aber, daß mehr als die Hälfte
aller Deutschen ein Jahreseinkommen von weniger als
900 Mark hat, und zwar ein nur auf ungesicherter Arbeit
beruhendes Einkommen.