Volltext : Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

130  Die  Haftung  des  Rechtsanwalts.

Die  Zwangsvollstreckung  in  das  unbewegliche
  Vermögen  2c.  finden  entsprechende  Anwendung.


Hienach  erfolgte  die  Streichung  des  Art.  29  des
Entwurfes  aus  lediglich  redaktionellen  Gründen  und
nur  um  deswillen,  weil  man  die  Bestimmung  desselben,
  deren  materleller  Inhalt  in  keiner  Weise  geändert
  werden  sollte,  durch  die  gegenwärtige  Fassung
des  Art.  25,  nämlich  durch  die  Bezugnahme  auf  die
Bestimmungen  der  Subhastationsordnung  vollständig
gedeckt  hielt.  Hienach  ist  aber  jeder  Zweifel  darüber
ausgeschlossen,  daß  für  den  hypothekenamtlichen  Vollzug
  des  Sicherheitsarrestes  keineswegs  die  Vorlage
der  notariellen  Erwerbsurkunde  gefordert  werden  kann,
vielmehr  die  Vorlage  des  richtig  gestellten  beglaubigten
  Grundsteuerauszugs  vollkommen  genügt.

III.

Unter  allen  Umständen  wäre  jedoch  der  Hypothekenbeamte
  verpflichtet  gewesen,  Besitztitel  und  die
im  Wege  des  Sicherheitsarrestes  erfolgte  Dispositionsbeschränkung
  vorzumerken:

„Wohl  meinten  die  Vorinstanzen,  heißt  es  in
„dem  älteren  oberstrichterlichen  Urtheile,  im  Hinblick
auf  Art.  21  Abs.  1  der  Subh.-O.  hätte  sich  der
„Hypothekenbeamte  mit  dem  Katasterauszuge  be-„Lgnügen
  sollen,  um  wenigstens  eine  Vormerkung  des
„Dispositions=  und  Belastungsverbotes  im  Hypo-„thekenbuche
  zu  bewerkstelligen.  Allein  beide  Vor-„instanzen
  haben  zugeben  müssen,  daß  diese  ihre
„rechtliche  Ansicht  mit  den  gleichsfalls  auf  die  Ge-„etzesmotive
  zurückgehenden  Erörterungen  in  Dr.
„Ortenau's  Kommentar  über  die  Tragweite  der
„neueren  Gesetzesbestimmung  gegenüber  den  Vor-„schriften
  des  Hypothekengesetzes  und  der  hiezu  er-„lassenen
  Vollzugsinstruktion  keineswegs  im  Einklange
„steht,  daß  man  also  aus  guten  Gründen  auch  den