Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Scric  I.  24  Rthlr.  Erster,  Kupon  Qupon  I.  Littr.  E.

Duͤsseldorfer  Stadt.  Obligation

über

Einhundert  Thaler  Kurant

Inhaber  dieses  empfängt  am  .  .ten  .....  .  .  .  .  .  ..  an  halbjährigen
Zinsen  der  oben  benannten  Wöseeldorfer  Stadt--Obligation  aus  der  Düssdocher
Kommunalkasse

Zwei  Thaler  fünfzehn  Silbergroschen  Kurant.

Der  Oberbürgermeister.  Die  städtische  Schuldentilgungs-Kommission.
(Namen  gedruckt.)  (Namen  gedruckt.)
Eingetragen  Fol.  .  .  ..  .  der  Kontrole.
Der  städtische  Sekretariatsbeamte.  Der  Stadtrentmeister.
(Unterschrift.)  (Unterschrift.)
Dieser  Kupon  wird  nach  dem  Alerhöchsten

Privilegiuim  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  nguͤltig
und  werthlos,  wenn  dessen  n-  nicht
bis  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  ..  erhoben  ist.

Da  l  on
Dusseldorfer!  Sladt.  Obligation

Sctrie
über
Einhundert  Thaler  Kuraut
Litir.  K.

Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  nach  vorgängiger
Bekanntmachung  die  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  vom  ..  .  .  .  .
......  bisnebsteinemneuenTalonbeiderKommunalkassezu
Düsseldorf  ausgehändigt.

Wird  hiergegen  rechtzeitig  bei  der  Stadverwaltung  Widerspruch  erhoben,
so  erfolgt  die  Ausreichung  der  neuen  Kupons  an  den  Besitzer  der  gedachten
Obligation  gegen  besondere  Quittung.

Der  Oberbürgermeister.  Die  städtische  Schuldentilgungs-Kommission.

(Namen  gedruckt.)  (Namen  gedruckt.)
Eingetragen  Fol.  der  Kontrole.
Der  städtische  Sekretariatsbeamte.  Der  Stadtrentmeister.
(Unterschrift.)  (Unterschrift.)

 

(Nr.  7506.)