710 A. Friedens - Lazarethe.
$. 121. Diese für Neubauten massgebenden, jedoch zugleich als die
äusserste Grenze, über welche nicht hinausgegangen werden darf, anzusehenden
Festsetzungen können sich indessen, wie sich von selbst versteht,
nach den jedesmaligen besonderen und örtlichen Verhältnissen entsprechend
modificiren. Da übrigens die Projekte zum Neubau von Garnison -
Lazarethen Seitens des Militär-Dekonomie-Departements genehmigt werden
müssen, so wird dasselbe, nach Anhörung der Vorschläge der Korps-Intendanturen,
welche darüber zuvor mit den Lokalbehörden, sowie mit
den Korps-General-Aerzten zu kommuniciren haben, in jedem einzelnen
Falle bestimmen, ob und inwiefern von den allegirten Bestimmungen abgewichen
werden darf.
B. Ueber die Erfordernisse bei Einrichtung von Gebäuden,
welche ursprünglich für andere Zwecke bestimmt waren;
desgleichen bei Ankäufen oder Ermiethungen von Privatoder
anderen öffentlichen Gebäuden zur Benutzung
als Garnison-Lazarethe.
. 122. So viel, als irgend möglich, ist auch in den Fällen, wo schon
bestehende, ursprünglich für andere Zwecke bestimmt gewesene Gebäude
zu einem Garnison-Lazareth eingerichtet, oder aber Privat- oder andere
öffentliche Gebäude hierzu angekauft oder ermiethet werden sollen, darauf
zu sehen, dass die in den, $. 120 erwähnten Grundsätzen angegebenen
wesentlichsten Erfordernisse erfüllt werden. Dass in solchen Fällen nicht
derselbe Grad von Vollkommenheit, wie bei den eigens für Lazarethzwecke
neugebauten Häusern wird erreicht werden können, ist unbedenklich, und
es muss auch hierin die jedesmalige Entscheidung des Militär-Oekonomie-Departements
vorbehalten bleiben.
IL Ausstattung der 6 | Laszaretho mit Utensilien.
A. Sie erfolgt nach Massgabe des Normal-Utensilien-Etats.
$. 123. Der sub G (siehe unten) beigefügte, unter sorgfältiger Erwägung
des Bedürfnisses ausgearbeitete Utensilien-Etat, welcher zugleich
eine Rubrik über die Dauerzeiten der betreffenden Gegenstände entbält
(cfr. 8.245), und der den Utensilien-Bedarf des kleinsten Lazareths (für
i Kompagnie oder Eskadron) bis zum Lazareth für 400 Kranke nachweist,
dient bei der Ausstattung der Garnison-Lazarethe zur Norm. Eine
Beschreibung der hauptsächlichsten und solcher Utensilien, deren Form etc.
nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden darf, ist dem Etat sub H
angehängt.
$. 124. Dieser Etat schliesst den Utensilien-Bedarf in sich: a) zum
Gebrauch der Kranken in den Krankenstuben (einschliesslich der Officier-Krankenstuben);
b) für die Receptionsstube und das Geschäftszimmer;
c) für die Stuben der wachthabenden Aerzte; d) für die in den Lazarethen
wohnenden Rechnungsführer; e) für die in die Lazarethe zur polizeilichen
Aufsicht kommandirten Unteroffciere; f) für die in den grösseren
Lazarethen befindliche Wache; g) an Wirthschaftsgeräth, und zwar:
1. für die Kochküche; 2. für die Theeküche; 3. für die Waschküche, die
Rollkammer und den Trockenboden; 4. für die Bade-Anstalt; 5. für das
Viktualien-Magazin; 6. zur Speise-Vertheilung; 7. für das Gelass zur Aufbewahrung
der Inventarien-Vorräthe; 8. Reinigungs-Utensilien, und Geräthe
für die Brennmaterialien-Gelasse, sowie für die Geschirrkammer;
9. Utensilien für das Gelass zur Aufbewahrung der Erleuchtungs-Mate-