— 107 —
Für gefallene Schweine ist einc feststchende Tabelle ausgestellt, nach
welcher die Entschädigung erfolgt. Bei geschlachtcten Schweinen wird
der für jede Woche cermittelte mittlere Berliner Marlkipreis zugrunde
gelcgt. Als Verwaltungskosten werden auf Grund eines von dem
Kreistage jährlich festzustellenden Etats umgelegt: die Druckkosten, dic
Portokosten, die Kosten für Schreibhilfe und die den Steuererhebern
oder den Versicherungskommissaren zu gewährende Entschädigung. Diese
beträgt 3 7% der eingezegenen und abneführten Beträge von 25 Pfg. für
jedes neu aufgenommence Schwein. Von den Ucberschüssen wird ein
Reserwefonds gebildet und bei der Kreissparkasse verzinslich angelegt.
Dieser zinsbar amgelegte Betrag hatte am Schlusse des Rechmungsjahres
1905 bereits die Höhr von 65 000 Mark erreicht. Sehr gut hat sich die
in den letzten Jahren durchge führte Impfung der versicherten Schweine
bewährt. Die Versicherungsprämic betrug bis zum 2 # 1002 40 Pfa.
pro Schwein und Monat, seit 1003 sind die Beiträge für die Monate
Weib. bis September auf 40 Pfg., Oktober bis März auf 30 Pfg. festgese
Die bisherigen Erfahrungen bei der Kreisscheveineversicherung im
Kreife Tellow sind durchaus günstig gewesen.
Literatur. Aus der sohialcn Tätigkeit der Kreisverwiol
tng en. Deutsche Landbuchhandlung. G. m. b. H., Berlin
1007. — rt die Versicherung der Schweinc. Deutsche
landwirischaftliche. Presse Nr. 12, 1001.
Schlachtviehversicherung.
Der Landwirt ist in gewissen Fällen, wenn das Schlachttier
beanstandet wird, auf Grund des B. G. B. ersatzpflichtig und hat
den ganzen Verlust zu tragen. So kann der kleine Landwirt, der
das lebende Schwein versichert hatte, in letzter Stunde noch um
seinen wohlverdieuten Gewinn gebracht werden, und wird gar eine
Kuh bei der Schlachtviehbeschau verworsen, so bedeutet das oft den
Gewinnverlust eines halben Jahres.
Mittel und Wegrc. Um vor solchen Verlusten zu schützen,
haben sich schon früher örtliche Trichinen-Versiche
rungsvdereine, besonders in Schlesien und Posen, gebildet.
Einc gleiche Genossenschaft hat sich 1895 für die Ortschoften
Kindisch, Rauschwitz und Gödlau bei Elstra i. S. gebildet.
Sie hat bisher 31 Rinder mit 3318,70 Mark entschädigt.
Sie zahlt bei jedem Rind, das insolge von Krankheit oder Unglücksfällen
verendet ist oder geschlachtet werden muß, 30 Psg. für
das Pfund. Auch nach Eintreten der für das Königreich Sachsen
staatlich cingeführten Schlachtvichversicherung treten immer noch
Fälle ein, bei denen von der letzteren keine Entschädigung stottfindet:
dann greift die Genossenschaft ergänzend ein.
Im Kreise Grüneberg in Schlesien besteht eine Kreisversicherung
für Schweine gegen Trichinen= und