Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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Für  gefallene  Schweine  ist  einc  feststchende  Tabelle  ausgestellt,  nach
welcher  die  Entschädigung  erfolgt.  Bei  geschlachtcten  Schweinen  wird
der  für  jede  Woche  cermittelte  mittlere  Berliner  Marlkipreis  zugrunde
gelcgt.  Als  Verwaltungskosten  werden  auf  Grund  eines  von  dem
Kreistage  jährlich  festzustellenden  Etats  umgelegt:  die  Druckkosten,  dic
Portokosten,  die  Kosten  für  Schreibhilfe  und  die  den  Steuererhebern
oder  den  Versicherungskommissaren  zu  gewährende  Entschädigung.  Diese
beträgt  3  7%  der  eingezegenen  und  abneführten  Beträge  von  25  Pfg.  für
jedes  neu  aufgenommence  Schwein.  Von  den  Ucberschüssen  wird  ein
Reserwefonds  gebildet  und  bei  der  Kreissparkasse  verzinslich  angelegt.
Dieser  zinsbar  amgelegte  Betrag  hatte  am  Schlusse  des  Rechmungsjahres
1905  bereits  die  Höhr  von  65  000  Mark  erreicht.  Sehr  gut  hat  sich  die
in  den  letzten  Jahren  durchge  führte  Impfung  der  versicherten  Schweine
bewährt.  Die  Versicherungsprämic  betrug  bis  zum  2  #  1002  40  Pfa.
pro  Schwein  und  Monat,  seit  1003  sind  die  Beiträge  für  die  Monate
Weib.  bis  September  auf  40  Pfg.,  Oktober  bis  März  auf  30  Pfg.  festgese


Die  bisherigen  Erfahrungen  bei  der  Kreisscheveineversicherung  im
Kreife  Tellow  sind  durchaus  günstig  gewesen.

Literatur.  Aus  der  sohialcn  Tätigkeit  der  Kreisverwiol
  tng  en.  Deutsche  Landbuchhandlung.  G.  m.  b.  H.,  Berlin
1007.  —  rt  die  Versicherung  der  Schweinc.  Deutsche
landwirischaftliche.  Presse  Nr.  12,  1001.

Schlachtviehversicherung.

Der  Landwirt  ist  in  gewissen  Fällen,  wenn  das  Schlachttier
beanstandet  wird,  auf  Grund  des  B.  G.  B.  ersatzpflichtig  und  hat
den  ganzen  Verlust  zu  tragen.  So  kann  der  kleine  Landwirt,  der
das  lebende  Schwein  versichert  hatte,  in  letzter  Stunde  noch  um
seinen  wohlverdieuten  Gewinn  gebracht  werden,  und  wird  gar  eine
Kuh  bei  der  Schlachtviehbeschau  verworsen,  so  bedeutet  das  oft  den
Gewinnverlust  eines  halben  Jahres.

Mittel  und  Wegrc.  Um  vor  solchen  Verlusten  zu  schützen,
haben  sich  schon  früher  örtliche  Trichinen-Versiche
rungsvdereine,  besonders  in  Schlesien  und  Posen,  gebildet.
Einc  gleiche  Genossenschaft  hat  sich  1895  für  die  Ortschoften
Kindisch,  Rauschwitz  und  Gödlau  bei  Elstra  i.  S.  gebildet.
  Sie  hat  bisher  31  Rinder  mit  3318,70  Mark  entschädigt.
Sie  zahlt  bei  jedem  Rind,  das  insolge  von  Krankheit  oder  Unglücksfällen
  verendet  ist  oder  geschlachtet  werden  muß,  30  Psg.  für
das  Pfund.  Auch  nach  Eintreten  der  für  das  Königreich  Sachsen
staatlich  cingeführten  Schlachtvichversicherung  treten  immer  noch
Fälle  ein,  bei  denen  von  der  letzteren  keine  Entschädigung  stottfindet:
  dann  greift  die  Genossenschaft  ergänzend  ein.

Im  Kreise  Grüneberg  in  Schlesien  besteht  eine  Kreisversicherung
  für  Schweine  gegen  Trichinen=  und