Full text : Militär-Strafgesetzbuch vom 20. Juni 1872.

I.  8.  39—41.  —  58  —

Sechster  Abschnitt.

Von  der  Ausübung  der  Disziplinarstrafgewalt  und  von  der
Vollstreckung  der  Disziplinarstrafen.

I.  Ausübung  der  Disziplinarstrafgewalt.

S.  39.

Teder  mit  Disziplinarstrafgewalt  versehene  Militärvorgesetzte
(§§.  5,  22)  muß  mit  strenger  Unparteilichkeit  verfahren,  und  wenn
die  strafbare  Handlung  nicht  mit  Gewißheit  aus  seiner  eigenen
Wahrnehmung  oder  aus  einer  dienstlichen  Meldung,  oder  aus  dem
Geständniß  des  Beschuldigten  hervorgeht,  sowie  überhaupt,  wenn
er  über  die  Schuld  und  den  Grad  der  Strafbarkeit  zweifelhaft
ist,  den  Hergang  der  Sache  durch  mündliche  oder  schriftliche  Verhoandlungen
  aufzuklären  suchen.

S.  40.

Die  Art  und  das  Maß  der  Disziplinarstrafe  bat  der  Militärvorgesetzte
  innerhalb  der  Grenzen  seier  Disziplinarstrafgewalt,
unter  zasnchter  Schonung,  des  EChrgefühle  des  zu  Bestrafenden,
mit  Berücksichtigung  der  Eigenart  und  der  bisherigen  Führung
desselben,  sowie  der  Natur  der  zu  bestrafenden  Handlung  und  des
durch  dieselbe  mehr  oder  minder  gefährdeten  Dienstinteresses  zu
bestimmen.  #
Wenn  Militärpersonen  mit  Funktionen  betraut  sind,  die  über
ihre  Garze  hinausgehen,  so  ist  bei  der  Wahl  der  Strafart  auf
diese  Funktionen  Rücksicht  zu  nehmen.

S.  41.

Eine  und  dieselbe  strafbare  Handlung  darf  nur  von  einem
Vorgesetzten  bestraft  und  dafür  nicht  mehr  als  eine  Disziplinarstrafe
  auferlegt  werden.  Dies  schließt  jedoch  die  Befugniß  nicht
aus,  mit  einer  Arreststrafe

1)  Een  Obergefreite  und  Gefreite  die  Entfernung  von  ihrer
arge,
2)  gegen  Gemeine:

a.  die  Entziehung.  der  freien  berfütung  über  die  Löhnung
  und  die  Ueberweisung  derselben  an  einen  Unteroffizier
  zur  Auszahlung  in  tüglichen  Raten,

b.  insofern  sie  sich  in  der  zweiten  Klasse  des  Soldatenstandes
  befinden,  die  Einstellung  in  eine  Arbeiter-Abtheilung


zu  verbinden.