Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Kommission  fuͤr  den  Chausseebau  des  Mansfelder  Seekreises  Namens  des  Kreises
  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers  unkündbare
  Verschreibung  zu  einer  Schuld  vo  Thalern  Preußisch  Kurant  nach
dem  Münzfuße  von  1764.,  welche  für  den  Kreis  kontrahirt  worden  und  mit
vier  und  einem  halben  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  .......  Thalern  geschieht  vom
Jahre  ab  allmälig  innerhalb  eines  Zeitraums  von  zwei  und  funfzig  Jahren
  aus  einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds  von  wenigstens
einem  halben  Prozent  jährlich  unter  Zuwachs  der  JZinsen  von  den  getilgten
Schuldverschrelbungen,  nach  Maaßgabe  des  genehmigten  Tilgungsplanes.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  ab  in  dem  Monate
  Dezember  jedes  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht  vor,  den
Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche  noch
umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,  sowie  die  gekündigten
  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer  Buchstaben,
Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung  erfolgen
  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt  in  der
Zeit  vom  20.  bis  31.  Dezember  des  betreffenden  Jahres  und  wird  wiederholt
in  der  Zeit  vom  20.  bis  31.  März,  20.  bis  30.  April,  20.  bis  31.  Mai  des
folgenden  Jahres;  sie  erscheint  in  dem  Preußischen  Staats-Anzeiger,  in  dem
Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Merseburg,  in  dem  Kreisblatte  des
Manzsfelder  Seekreises  und  in  der  Zeitung  Magdeburger  Korrespondent.  Die
Zahlung  erfolgt  sodann  in  dem  nächsten  Juli-Zinstermine.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli,  von  heute
an  gerechnet,  mit  vier  und  einem  halben  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte
  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
bei  der  Kreis=  Kommunalkasse  in  Eisleben,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem
Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.  Auch  in  Berlin  können  bei  dem
Tuni  ..............  die  Zinsen  erhoben  werden,  jedoch  nur  in  den  Faͤlligkeitserminen.



Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  praͤsentirten  Schuldverschreibung
  sind  auch  die  dazu  gehoͤrigen  Zinskupons  der  späteren  Fälligkeitstermine
zuruͤckzuliefern.  Fuͤr  die  fehlenden  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale
abgezogen.

Die  gekündigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach  dem
Rückzahlungstermine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren
nicht  erhobenen  Zinsen,  verjahren  zu  Gunsten  des  Kreises.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Schuld-(#.
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