Rmche Mltiellungen und Nachrichten
Nummer 12
und Nachtbetrieb häufig eines der beiden Werke genügen
wiruhe wo insbesondere Wasserkräfte unaußgennht sind
u. dergl.
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den Handel mit Merkzeugmascilnen.
Nr. 1569/2. 17. K. HI. s. v.R 28. 2. 1917.
11 Ruszug.
Die Verkaufspreise gebrauchter Werkzeugmaschinen sind
in den letzten Wochen derart gestiegen, daß die Aufsichtsstelle
für den Handel mit Werkzeugmaschinen gezwungen ist,
dagegen einzuschreiten. Im allgemeinen wird sie bei Maschinen
mit mehr als dreimonatiger Gebrauchszeit keinen
höheren Verkaufspreis zulassen, als zwei Drittel des jetzigen
Neupreises. Mit zunehmender Gebrauchszeit wird das
Wertverhältnis entsprechend geringer. Nur bei ganz außergewöhnlich
vorteilhaften Einkäufen gebrauchter Werkzengmaschinen
kann ein höherer als der gewöhnliche Gewinn-Zuschlag
von 15 Prozent auf bie Einkaufspreise zugelassen
werden und selbst dieser nur in den Fällen, wo der Einkaufspreis
vom Selbstverwender nicht gegen die obigen
Grundsätze verstößt. Der Händler hat daher beim Einkauf
die entsprechende Vorsicht walten zu lassen, um nicht ohne
Gewinn oder gar mit Verlust verkaufen zu müssen.
der Ssellegt im Fnteress der dandlen Zuwiderhandlungen
er Seibitverwender gegen diese Grunhstze her Auffichta.
stle In nerwe gege se Grundsätze der Auffichts
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Vermeidung des Handels mit
gebrauchten Werkzeugmaschinen
über weitere Strecken.
Krlegsamt. Wumba.
CThefingenleur.
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Mr. 10825. 27. K. A. 3. v. W W Wed4
* Kuszug ·
* Die Verbringung gebrauchter Werkzeugltaschinen
marktgängiger Modelle in entfernte Gegenden ist unter allen
Umständen zu vermeiden. Die Aufsichtsstelle wird solche
Gesch- fte in Zu kunft nicht mehr genehmigen. Dagegen
wäre es erwünscht, wenn Händler solche gebrauchten und
noch nicht angemeldeten Maschinen in entfernter Gegend,
von denen sie Kenntnis erhalten, der zuständigen Maschinen-Ausgleichstelle
mesben. Sie können sich davon einen
Gewinn von 5 Prozent vorbehalten.
den —— für ’—
„nanmandes mit Werkzeugmafdilnen.
Pb. RNr. 162/2. 17. R. II. 5. § 6. 2. 1517.
Kuszug 9l
oet schen Aenderungen des Inhalts der an
bie Aussichtsstelle für den Handel mit Werkzengmaschinen
cingesandten Meldescheine sind von dem Aussteller des
Meldescheines sofort, spätestens binnen drei Tagen nach
Eintreten der Aenderung, der Aussichtsstelle zu melden.
Dies betrifft insbesondere alle nachträglichen Preis—
änderungen oder Streichungen von Aufträgen. Die eingesandten
Meldescheine müssen zu jedem Zeltpunkt genan
mit den tatsächlichen Umständen der schwebenden Aufträge
oder erfolgten Lieferungen übereinstimmen. Jede Feststellung
von Unstimmigkeiten wird Strafverfolgung nach sich
ztehen. Die bisher eingesandten Meldescheine sind sofort
durch Einsendung der Nachträge, insbesondere der Angabe
der eingetretenen Preisänderungen, auf den Tagesstand zu
bringen. Die nachträglichen Meldungen können in kurzer,
cinfacher Briefform erfolgen.
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Landwirtschaoft
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frühjahrsbestellung.
Nriegsministerium.
Krlegsamf.
Cob. Mr. Stab M. . 27 106/J. 17. K. vom 24. . 1917,
Die Kriegswirtschaftsämter haben folgende Mahnahmen
zu treffen: «.
1. Für sämtliche, im Bezirk vorhandenen Motor. und
Dampf-Kraftpflüge ein Verzeichnis anzulegen, aus dem
die Leistungsfähigkeit der Pflüge für die Arbeitsstunde,
ihr Bedarf an Betriebsstoff (Steinkohlen, Briketts und
Schmieröl) und an Drahtseilen, ferner der Bedarf an
Bedienungsmannschaften zu ersehen ist. Zu berücksichtigen
ist, baß auf Lieferung von Benzol vorläufig
nicht gerechnet werden kann. Die Bestellung ist in der
Hauptsache mit Pferden und Dampfpflügen durchzuführen.
Ein Teil der Unterlagen wird bei den Kriegsamtstellen
bereits vorhanden sein.
2. Festzustellen, für wen und für wieviel Hektar Kraftpflüge
verlangt werden.
8,. Auf Grunk dieser Aufstellung ein Pflugprogramm auf-·
Zustellen. 3
Die Besiher der im Bezirk vorhandenen Krafipflüge
haben diese dem Kriegswirtschaftsamt zur Verfügung zu
stellen. Die Einzelabmachungen (Verrechnung usw.) haben
die Kriegswirtschaftsämter zu treffen. Kommt zwischen
beiden Parteien eine Einigung über den Preis nicht zustande,
so entscheidet eine von K W à einzusetzende Kommission.
Durch das Fehlen der Einigung über den Preis
darf die Ausführung der Pflugarbeit nicht verzögert werden.
Verweigert ein Krastpflugbesitzer die mietweise Ueberlassung
des Pfluges, so kann dessen Beschlagnahme zuaunsten
des K W 4A beantragt werden. # *!-Reichen
die im Bezirk vorhandenen Kraftpflüge laut
Ausweis des Pflugprogramms nicht aus, so ist alsbald der
„Landwirtschaftlichen Maschinen-Verforgungsstelle“. Mitteilung
zu machen und I.M V weist Dampfpflüge nach
Um möglichst an Facharbeitern zu sparen, sind sobald
als möglich, mit Hilfe der Maschinen-Ausgleichstelle, im
Einvernehmen mit den K A-Stellen tüchtige und zutverlässige
Maschinisten zur Ausbildung ungelernten Arbeiter
in Lehrkursen heranzuziehen, wobei Kraftpflüge,