Full text : Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten. Erster Band. 1905.

Besondere  Arten  des  Verfahrens.  103

zeichneten  Vergehen,  kann  durch  schriftlichen  Strafbefehl  des  Amtsrichters  ohne
vorgängige  Verhandlung  eine  Strafe  festgesetzt  werden,  wenn  die  Staats—
anwaltschaft  schriftlich  hierauf  anträgt.

Durch  einen  Strafbefehl  darf  jedoch  keine  andere  Strafe  als  Geldstrafe
von  höchstens  einhundertfünfzig  Mark  oder  Freiheitsstrafe  von  höchstens  sechs
Wochen,  sowie  eine  etwa  verwirkte  Einziehung  festgesetzt  werden.

Die  Ueberweisung  des  Beschuldigten  an  die  Landespolizeibehörde  darf
in  einem  Strafbefehle  nicht  ausgesprochen  werden.

§  448  Der  Antrag  ist  auf  eine  bestimmte  Strafe  zu  richten.  Der
Amtsrichter  hat  demselben  zu  entsprechen,  wenn  der  Erlassung  des  Strafbefehls
Bedenken  nicht  entgegenstehen.

Findet  der  Amtsrichter  Bedenken,  die  Strafe  ohne  Hauptverhandlung
festzusetzen,  so  ist  die  Sache  zur  Hauptverhandlung  zu  bringen.  Dasselbe
gilt,  wenn  der  Amtsrichter  eine  andere  als  die  beantragte  Strafe  festsetzen
will  und  die  Staatsanwaltschaft  bei  ihrem  Antrage  beharrt.

§§  449,  450  regeln  die  Erfordernisse  eines  Strafbefehls  sowie  die
Wirkung  seiner  Rechtskraft.

§  451.  Bei  rechtzeitigem  Einspruche  wird  zur  Hauptverhandlung  vor
dem  Schöffengerichte  geschritten,  sofern  nicht  bis  zum  Beginn  derselben
die  Staatsanwaltschaft  die  Klage  fallen  läßt  oder  der  Einspruch  zurückgenommen
  wird.

Der  Angeklagte  kann  sich  in  der  Hauptverhandlung  durch  einen  mit
schriftlicher  Vollmacht  versehenen  Verteidiger  vertreten  lassen.

Bei  der  Urteilsfällung  ist  das  Schöffengericht  an  den  in  dem  Strafbefehle
  enthaltenen  Ausspruch  nicht  gebunden.

§  452.  Bleibt  der  Angeklagte  ohne  genügende  Entschuldigung  in  der
Hauptverhandlung  aus,  und  wird  er  auch  nicht  durch  einen  Verteidiger  vertreten,
  so  wird  der  Einspruch  ohne  Beweisaufnahme  durch  Urteil  verworfen.

Ein  Angeklagter,  welchem  gegen  den  Ablauf  der  Einspruchsfrist  Wiedereinsetzung
  in  den  vorigen  Stand  gewährt  worden  war,  kann  die  letztere  nicht
mehr  gegen  das  Urteil  beanspruchen.