Metadaten : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

nummer  220.

rung  sich  in  den  kommenden  Monaten  immer
deutlicher  zeigen  wird.

In  der  Bekanntmachung  des  stello.  Generalkommandos
  wird  in  der  Einleitung  gesagt:
Trotz  der  Festsetzung  von  Höchstpreisen  für  Käse
sund  die  Preise  für  Käsereimilch  und  Butter
sowie  für  die  von  den  Höchstpreisen  bisher  nicht
getrofsenen  Käsesorten  weiterhin  in  einer  Wcise
gestiegen,  die  sich  selbst  nach  der  gegenwärtigen
wirtschaftlichen  Lage  nicht  rechtfertigen  läßt.
Anderseits  hat  die  Ausfuhr  von  milchwirtschaftlichen
  Erzeugnissen  aus  dem  Korpsbezirk  einen
Umfang  angenommen,  dem  Einhalt  geboten
werden  muß.  Zugleich  ist  es  im  Interesse  der
mit  allen  MRittels  zu  erstrebenden  Gewminnung
von  Fett  dringend  geboten,  die  Herstellung  von
settreicheren  Käsen  zugunfsten  einer  größeren  Erzeugung
  von  Butter  einzuschränken.  Deshalb.
wurden  jetzt  die  nellen  Anordnungen  erlassen.

Aus  den  neuen  Bestünmungen  sei  folgendes
borvorgehoken  Höchstpreise  für  Milch.

Bei  Milch,  die  zu  Erzeugnissen  verarbeitet  wird,
für  die  Söchstpreise  festgesetzt  sind,  darf  der
Preis  für  1000  Liter  beim  Verlaufe  durch
den  Erzeuger  int  Monat  Oltober  1915  175
Mark,  in  den  folgenden  Wintermonaten  170
Mark  nicht  übersteigen.  Wenn  die  Rücstände
(Abzeug)  nicht  zurückgenommen  werden,  erhöhen
sich  diese  Preise  um  5  Mark  für  17000  Liter.
Wird  Milch  nach  Gewicht  verkauft,  so  wird
eine  Menge  von  10030  Kilo  einer  solchen  von
1000  Liter  Kleichgestellt.  Die  vorstehenden  Preise
gelten  für  Lieferung  frei  Molierei  (Sammelstelle,
  Lokal,  Sennerei  und  für  Barzahlung
im  Laufe  des  auf  die  Lieferung  folgenden  Monats.
  Die  Lokalmiete  (L  Jokalgeld  darf  den
Durchschnitt  der  letzten  zuei  Jahre  nicht  übersteigen.
  Streiligkeilen  entscheidet  endgültig  dio
Distriktsveru  altungsbehörde.  Milchverwertung.
  Milch,  die  bisher  als  Verbrauchemilch
(Konsummi'  ch  in  den  Verkehr  gebracht  wurde,
darf  nicht  eingedicktt  (kondensiert  oder  gelrocnel.,
  verduttert  oder  verkäst  werden.  Ebensonenig
  darf  Milch.  die  bisher  zur  Erzeugung
von  Butter  oder  Käse  verwendet  worden  war,
zu  anderen  Erzeugnissen  verarbeitel  werden.

Höchstpreise  für  Butter.  Der  Preis
für  50  Kilo  beste  Molkereibutter  darf  beim
Verkauf  durch  den  Erzeuger  170  Mark,  der
Preis  für  die  gleiche  Menge  Sennbutter  160
Mark  nicht  übersteigen.  Beim  Umsatz  durch  den
G  roßhandel  dürsen  dem  Erzeugerpreite  nur  Beträge
  zugeschlagen  werden,  die  insgesamt  7  Mk.
fur  je  50  Kilo  nicht  übe  ersteigen  dürfen;  für
die  Auspfundung  darf  ein  weiterer  Zuschlag
von  3  Mk.  für  je  50  Kilo  erhoben  werden.
Bei  Verlauf  an  den  Verbraucher  (Ladenpreis
darf  der  Preis  für  1  Pfund  beste  Molkereibutter
  2  Mk.,  für  1  Psd.  Sennbutter  1.30
Mark  und  für  die  gleiche  Menge  Landbutter
1.50  Mk.,  für  Mengen  von  1  Pfd.  die  Hälfte
dieser  Beträge  nicht  übersteigen.  Soweit  der
Verkauf  von  ausgepsundcter  Butter  in  Padung
üblich  ist,  muß  auf  der  Padung  die  Gattung
der  Butter,  das.  Genicht  und  der  Ladenpreis
angegeben  sein.  Der  Preis  für  1  Pfd.  Butterschmalz
  darf  beim  Verkauf  an  den  Verbraucher
(Ladenxreis  1.90  Mk.,  der  Preis  für  12  Pfd.
die  Hälfte  nicht  übersteigen.

Kälestoren.  Es  dürsen  nur  mehr  hergestellt
  werden:  Rundkäse  nach  Emmenthaler

Ari,  2.  -  nach  Limburger  Art  mit
15,  Fettgehal#t  (Einheitskäse,  3.  Fetter  Weichkäse
  mit  40%  Zettgehalt,  4.  Fetniäse  nach

Camembertart  (mit  Schimmeibildung  mit  mindestens
  50%  Zettgehalt  der  Trockenmasse,  5.
Quarkläse  (Toxfen=  oder  Sauermilchläse  Die
Herstellung  aller  anderen  Käsesorten,  insbeson-*

  ilsiterlase,  Hölländerkäsen  usw.,  ist  ver-%

  allpreile  für  Käse.  Auch  für  den
Käse  sind  Erzeuger-,  Großhandel=  und  Ladenpreise
  festgesetzt.  Wir  ermähnen  daraus  für
heute  nur  die  Ladenpreise;  die  gesamte  Belanntmachung
  wird  ja  an  und  für  sich  noch
amtlich  veröffentlicht  werden.  Die  Ladenpreise
dürfen  für  1  Pfd.  besten  Mundfäfs=  nach  Emmenthaler
  Art  1.50  Mk.,  für  1  Pfd.  Schweizerkäse
  oder  Ausschuhware  1.40  Mk.,  für  ein
halbes  Pfund  die  Hälfte  dieser  Beträge  nicht
übersteigen.  Jür  Ausland-Emmenthaler-Käse
haben  diese  Preise  keine  Geltung.  Die  Ladenpreise
  dürsen  für  1  Pfd.  besten  Weichläses  nach
Limburger  Art  mit  1500  Feltgehalt  80)  Pfg.
fjür  1  Pfd.  setten  Weichläses  mit  4000  Feitgehalt
  1.10  Mk.  und  für  1  Pfd.  Jettläse  nach
Kamembert-Art  mit  5000  Fettgehalt  1.40  Mk.,
für  ein  halbes  Pfund  die  Hälfte  dieser  Beträge
nicht  übersteigen.  Auf  jeder  Packung  von  Weichund
  Fettkäse  muß  der  Fettgehalt  angegeben
sein.  Bei  Käse,  der  beim  Verkauf  an  den  Verbraucher
  stückweise  in  Padung  gehandelt  wird,
muß  außerdem  auf  der  Packung  auch  noch  das
Genicht  des  Käses  angegeben  sein.  Der  Ladenpreis
  darf  für  1  Pfd.  Quarl  (Topfen  zu
Speise=  und  Kochzmeden  40  Pfg.  und  für  ein
Pjund  Quarkläse  60  Pfg.,  für  ein  halbes  Pfd.
die  Hälfte  dieser  Beträge  nicht  übersteigen.

—
Rosenheim,  2.  Okt.

Aus  dem  Felde  der  Ehre  gefallen:
Josef  Kern.  Maierbauerssohn  von  Feilnbach,
Landsturm-Juf.  im  18.  Res.-Juf.  Neg.;  Joses
Schönauer,  Bauerssohn  zum  Schmied  in  Schliersee.
  Ers.-Res.  im  3.  Ins.-Reg.;  Eugen  Nich.
Schech,  ehem.  Mündel  des  Bürgermeisters  Ertl
von  Wasserburg,  Schisssoffizier  der  Handelsmarine,
  Bizesteuermann  d.  R.  und  Offiziersaspirant
  der  kaiserlichen  Marine;  Joh.  Eimannsberger,
  Glaslbauerssohn  von  Schmidham.
Auszeichnungen  im  Felde.  Der  Sanitätsseldwebel
  Leopold  Nillas  aus  Rosenheim,
dem  bercits  vor  einem  halben  Jahre  das  Mililärverdiensikreuz
  2.  Kl.  verlichen  wurde,  ist  jetzt
auch  mit  dem  Eisernen  Kreuz  ausgezeichnet  worden.
  Dem  Landwehrmann  Seraphin  Liegl  im
Landwehr-Juf.-Reg.  Nr.  2  ist  das  Mililärverdiensikreuz
  3.  Kl.  mit  Schwertern  verliehen  worden.
  Liegl  ist  gus  Schömering  und  ist  Verwalter
in  Eisenfelden  bei  Neuötting.

Eine  Trauung  im  Wendelsteinkirchlein.
  Ein  Münchner  Blatt  berichtet  aus  Rosenheim:
  Ein  hiesiger  Bergmeister  ist  auf  die
sellsame  Idee  gekommen,  lich  auf  Deutschlands
höchslem  Bergtlirchlein  auf  dem  Wendelstein
trauen  zu  lassen.  Er  fuhr  mit  leiner  Braut
und  einem  eisllichen  nebst  zmei  Trauzeugen
mit  der  Bahn  bis  zum  Endpunkt  der  Berg-Dahn
  und  stieg  darauf  bei  trübem  Wetter  zum
Kirchlein  empor,  no  die  Trauung  stattfand.
Während  der  Trauung  hatte  sich  die  Witterung
so  verschlechtert,  daß  die  Hochzeitsgesellschaft  im
Schneegestörer  den  Rückusg  bis  zum  Wendelsteinhaus
  zurücklegen  mußte,  no  das  Hochzeitsmahl
  eingenommen  wurde.  "
Kirchenparade  und  Platzmusik.

Morgen  Sonntag  ist  militärische  Kirchenparade.
Der  Abmarsch  erfolgt  um  7.15  Uhr.  Vormit-W
  11  Uhr  ist  Standmusik  bei  der  Stadtpost.


Pferdebesitzer,  welche  Pferde  abzugeben
haben,  können  sie  jederzeit  der  Militärbehörde
zum  Kaufe  anbieten.  Näheres  zu  erfragen  im
Rathaus,  Zimmer  Nr.  10.

 

Ein  interessanter  Fund  ist  vor  längerer
  Zeit  schon  von  einem  Mitlämpfer  aus
Nosenheim  in  der  Champagne  beim  Ausheben
von  Schützengräben  gemacht  worden.  Es  ist
ein  schweres  Stück,  das  aussieht  wie  ein  Erzllumpen
  mit  strahlenförmigen  Ausläufern,  die
merkwürdige  Kristallbildungen  aufweisen.  Es
soll  ein  Meteorslein  sein,  der  elwa  11  Pfund
wiegt.  Das  interessante  Gebilde  haben  wir  in
unserem  Schaufenster  ausgesitellt.

Hotel  Deutsches  Haus.  Morgen  Sonntag
  Nachmittag  von  3  Uhr  bis  Nachts  12  Uhr
lonzertieren  die  Herren  Hintermayer  und  Gru-Ter
  mit  ausgewähltem  Programm.  Bei  dem,
was  die  Herren  bisher  geboten,  ist  sicher  reger
Besuch  zu  erwarten.

Gefunden.  Ein  Geldbetrag  und  eine
Geldbörse  mit  Inhalt  wurden  gefunden;  abzuholen
  im  magistratischen  Geschäftszimmer  2.

Der  Weltkrieg.

Ein  Armeebesehl  des
Kronprinzen  Rupprecht

Berlin,  2.  Olt.  Aus  soeben  von  der  Westfront
  aus  der  Gegend  von  Lille  eingetroifenen
Feldpostbriesen  #ll  zu  entnehmen,  daß  der  bayerische
  Kronprinz  am  Vorabend  der  allgemeinen
französisch-engiischen  Offensive  solgenden  Armeebefehl
  erlassen  hat:  Armeebesehl  an  die  6.  Armee!
  Am  24.  Seplember  1915.  Unsere  3.  und
5.  Arme  wiesen  heute  nach  heldenhaftem  Ausharren
  in  mehrtägigem  Trommelseuer  scharfe
französische  Angriffe  resilos  und  blutig  ab,  bevor
  sie  an  die  Hindernisse  gelangten.  Von  dem
braven  und  siegesgewohnten  Korps  der  6.  Armee
  erwarte  ich  zuversichtlich  dasselbe.  Von
neuem  soll  die  Welt  erleben,  daß  die  ruhmredig
angelündigte  große  Osfeusive  an  dem  eisernen
Wall  uuseres  Volles  in  Wassen  zerschellt!  gez.
Rupprecht,  Kronprinz  von  Bayern.

 

Die  Kämpfe  im  Westen.

Berlin,  2.  Okt.  Der  Kriegsberichterflatter
der  „Vossischen  Jeitung“  schreibt  aus  dem
Eroßen  Hauptanartie  fßt:  Wenngleich  die  Schacht
in  der  Chamxagne  zurzeit  nicht  mehr  mil  der
unerhörten  Heftigleit  der  ersten  Tage  wület,
so  geht  das  Ringen  doch  in  erbitterten  Gefech
ten  ohne  Unterbrechung  sorl.  Weiter  öftlich,
wo  sich  das  hügelige  Waldgelände  ber  Argonnen
inzieht,  war  alles  in  grangellen  und  weißlichen
  Ranch  gebüllt,  der  als  dichte  Wand  über
der  Landschaft  sland.  Ohne  Unterlaß  so!  gten
sich  Mündungeblitz,  Abschußdonner  und  Linschlagkrachen,
  das  sich  mit  dumt  im  Groilen
über  Hügel  und  Etene  wälzte.  Die  Verluste  des

(Gegners  müssen  ungeheuer  sein.  Hansen  von
Leichen  liegen  vor  unseren  Stellungen.  Ganze

Tiuxpenteile  sind  nahezu  aufgericben  worden.
Ein  Oberst,  der  mit  8/7)  Mann  gesangen  genommen
  morden  war,  sagte  aus,  er  habe  vorher
  schon  260  Tole,  so  daß  von  seinem  Regünent
  nichts  mehr  bestehe.  Immer  deutlicher
uird,  daß  die  Kämpse,  die  unsere  Truppen
vom  25.  27.  Sept.  auohielten,  in  der  Kriegsgeschichte
  einzig  dastehen.  (8.
Kopenhagen,  2.  Okt.  Ueber  die  lelen
hier  vorliegenden  Pariser  Nachrichten  von  Jossre
  großer  Ossensive  urleilt  der  mir  litärische
Leitarlikler  der  „Polililen“:  Jeder  Franzose
weiß,  das  es  beihi:  Jetzt  oder  nie!  Trotz  des
uncrhörtesten  Angrifsswillens  werde  man  aber
laum  mil  einem  schnellen  Ersolg  der  Allüerten
rechnen  lönnen.  Die  Aisne  werde  schmerlich  ein

—

 

Sonntag,  3.  Oftober  1015

Dunajel  für  die  Deutschen  werden.  Im  übrigen
  ist  die  Artillerie  der  Alliierten  offenbar
sehr  stark,  was  ja  lein  Wunder  ist,  da  fast  die
ganze  Welt  Munition  für  sie  arbeitet.  (3  »

Haag,  2.  Olt.  Die  englischen  Militär  eisse
bebcichnen  als  Hauptziel  der  Offensive  im  Westen
  ein  Vordringen  der  Franzosen  über  Nethel
nach  Belgien,  somie  die  Pesetzung  von  Lille
mit  dem  Kohlenbecken  Leus  durch  die  Eungländer.
  (3.)

Die  mißglückte  Offensive.

Zürich,  2.  Okt.  Die  „Neuen  Züricher  Nachrichten“
  schreiben  vom  Mißlingen  des  ersten  Altes
  der  Ofsensive  im  Westen.  Um  die  Sache
des  Vierverbandes  sieht  es  heute  schlechter  als
je.  Die  Offensive  in  Wolhynien  ist  gescheitert,
an  den  Dordanellen  ist  die  Lage  trostloser  als
je.  Die  Jlaliener  an  der  österreichischen  Front
sind  von  Woche  zu  Woche  übler  daran.  Auf  dem
Ballkan  sinlen  die  Chancen  des  Vierverbandes
stündlich.  Die  Amerila-Anleihe  bedeutel  eine
unerhörte  Demütigung  für  Frankreich  und  England
  und  nun  mußglückt  auch  noch  die  lang
vorbereitete  Ossensive  im  Westen.  (3.)

Gefallene  englische  Heneräle.

Paris,  2.  Olt.  „Petit  Parisien“  meldet
aus  London,  daß  die  englischen  Gencräle  Sir
Thomson  Cepper  und  Thesiget  in  Flandern  gesallen
  sind.  (J.)

Eingestellter  Schiffsverkehr.

Amsterdam,  2.  Olt.  Der  Schissorerlehr
zwischen  England  und  Holland  ist  von  der  englischen
  Admiralilät  wieder  eingestellt  worden.

In  Bs-Peters

  burg,  2.  COli.  Die  Peterseurner
Slad:  Duma  benu  gic  einen  Kredit  von  einer
hailen  Million  Rubel  zum  Antauf  von  Petroleum,
  da  die  Gioemerle  infolge  des  Koblemangels
  lahmgelegt  jind.  (#).

Moskau  ohne  Brot.

Moskau,  2.  Olt.  Moslauer  Bäcler  haben
an  den  Stadthauptmam  eine  Eingabe  gerichtet
  nach  der,  wenn  nicht  in  den  allernächsten
Tagen  für  genügende  Mehlvorräle,  Feuerung
und  Hese  Vorsorge  getragen  werde,  die  Ster
ohne  Vrot  bleiben  werde.  (JZ.)  /

Die  italienischen  Absichten.

Gens,  S.  Okt.  Nach  zuverlässigen  Nachri-h  hten
  leht  die  Grenzsperre  mit  italienischen  Tru##-pentransporten
  in  Zusommenhang.  Der  Durch
bruch  soll  im  Weilen  unter  allen  Ulancchn
und  mit  aller  Macht  erjolgen.  (J.,

Wrlöerichte

lünchen,  1.  Okt.  Prei  brfügong  Kür
Schueinefleif  ch.  Der  hemige  «
marlt  zeichnete  #  durch  eine  für  di  se
ungen  öhnlich  hohe  Auftriebeziljer  «
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chen  Loörde  bei  Hannorer,  aul.  "0PD  n

 

 

Zuiu

  

 

erllar!  wurde,  was  zur  volge  i*“i  van  der
Markt  sofort  geräumt  und  sein  Betaus  nach
verschiedenen  Städten  Deulschlande  der  znde?
wurde.  Auf  dem  Münchner  Marit  trat  imalgedeisen
  ebn  Preisrückgang  für  Schmw  einesleilch
von  5—  10  Mk.  pro  Zentner  ein.

 

2

Wetterbericht  für  Sonntag,  den  3.  Oltober
Besserung  auch  in  Ost-  und  Südbanern.

 

 

 

Gesfentliche  Auforderung  Arbeisant  Cei.  die  Jagensabiellung  vessfomiiigpeit.  Worf  2.  4
an  alle  Hansbesicker  sowie  an  die  Haus-  Nosenheim,  den  1.  Oktober  1915.  kath.  ftaleabunues  kar  a  30  llhrre  ¾2½
haltungsvorstände,  Gehalts=  und  Lohn-  Stadtmagistrat.  labet  zu  zahlreicher  Beteiligung  Fahnklll,  ne  —

gLeber  ober  beren  Vertreter.  an  der  Beerdigung  des  verstor-Lolller  Zahne.  bektachtel-Betreff:
  Die  Einkommensteuerverane  Bekanntmachung  benen  Mitgliedes  Nesmalism  Was,  gure  n  v  4
lagung  für  1916.  Fräulein  Rosa  Rippler  Gelenke,  Arme,  2  *?  -  ,

In  der  Zeit  vom  1.—5.  Oktober  1915  werden
die  Haus=  und  Lohnlisten  verteilt.  Nach  Art.
24  und  25  des  Eink  St  Ges.  sind  diese  Listen  ordnungsgemäß
  auszusüllen  und  bis  spätetens.
  12.  Oktober  1915  im  Bureau  14

Einwohneramt  —  wieder  abzugeben.
Wer  bis  zum  6.  Oktober  1915  keine  oder  nicht
die  erforderliche  Anzahl  Listen  erhalten  hat,
wolle  sich  die  erforderlichen  Formulare  auf  diesem
  Bureau  kostenfrei  erholen.

Wer  dieser  Aufforderung  nicht  nachkommt,  hat
Strafeinschreitung  nach  Maßgabe  des  Art.  74,
75  d.  Eink  St  Ges.  zu  gewärtigen.

Rosenheim,  den  1.  Oltober  1915.
Stadtmagistrat.

—  4

Bekanntmachung.

Betreff:  Verordnung  betreffend  Beschlagnahme,

  Meldepflicht  und  Ablieferung  von  ferligen,

gebrauchten  und  ungebrauchten  Gegenständen
aus  Kupfer,  Messing  und  Reinnickel.

In  den  nächsten  Tagen  wird  die  Bekanntmachung
  obigen  Betreffs  in  sämtlichen  Haushaltungen
  verteilt  werden.  Falls  hiebei  Haushaltungen
  übersehen  worden  sind,  lann  die  Be-4.



 

Betreff:  Anzeigepflicht  für  Hülsenfrüchte  (Erbsen,
  Bohnen  und  Linsen).

Unter  Bezugnahme  auf  unser  Ausschreiben
vom  14.  September  1915  (Rosenheimer  AUnz.
Nr.  215  und  Wendolstein  Nr.  215)  werden  die
beteiligten  Kreise,  insbesondere  die  hies.  Händler
  und  Landwirte  wiederholt  darauf  hingewiesen,
  daß  die  im  hiesigen  Stadtbezirke  mit  Beginn
des  1.  Oktober  1915  vorhandenen  Mengen  an
Erbsen,  Bohnen  und  Linsen  dem  Stadtmagistrat
  bis  zum  5.  Oktober  1915  angezeigt

  werden  müssen.

Anmeldepflichtig  sind  nicht  nur  die  Bestände
  in  den  landwirtschaftlichen  Betrieben,  vielmehr
  hat  jeder,  der  einen  Doppelzentner  oder
darüber  Erbsen,  Bohnen  oder  Linsen  in  Gewahrsam
  hat  (also  auch  Kleinkrämer,  Lagerhalter
usw.)  seinen  Bestand  anzuzeigen.

Abdrücke  der  Bundesratsverordnung  vom  26.
August  1915,  sowie  Anzeige-Blätter  für  die
Beslandsaufnahme  siehen  den  Beteiligten  im
Rathaus  Geschäftszimmer  Nr.  2  zur  Verfügung.

Wer  die  •2  obliegende  Anzeige  nicht  in  der
gesetzten  Frist  erstattet  oder  wer  wesentlich  unrichtige
  oder  unvollständige  Angaben  macht,  wird
mit  Gesängnis  bis  zu  6  Monaten  oder  mit  Geldstrafe
  bis  zu  15  000  Mark  bestraft.

Rosenheim,  den  1.  Oktober  1915.

 

Stadtmagistraot.

Es  ziehi!

 

In  oleen  F  0del  heten
und  Drog  k.  1.—

abends

uul.  I
Gila
ist«  «I··  «

Alleinstehende  Frau  sucht  6802

kleines  Gosthaus,  Bräuhausschenke
  oder  Case
zu  pachten.  Näh.  Exp.

 

6881

am  Sonntag,  den  3.  Oktober  cr.

Eas-SeanunestNariahtela

Nosenheim.
Dienstag  den  5.  Oktober  cr.
8¼  Uhr
im  Vereinslokale  (Alte  Post)

Kamtemunnsun

Vortrag.

1  w.  ,  puͤnkill
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Die  Vorstandschafe.  ,
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ebne-Unten  durch-Lit-  usw«-I

  

 

 

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nachm.  /43  Uhr  freundl.  ein.  besonderem  Erfalke  bess
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obel  Erkältungen  und  ––  .  .

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