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die Auswechselung der Ratifikationsurkunden zu München spätestens binnen vier Wochen
vorgenommen werden.
Dessen zur Urkunde haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den Vertrag in zwei
gleichlautenden Ausfertigungen unter Beidrückung ihrer Insiegel eigenhändig unterzeichnet.
München, den 8. Dezember 1872.
Gez.: Oscar Frhr. von Soden. Sututtner.
d. 8S.) —
Klein. Weber.
L. S) (L. S.)
Die unterm 1. Febr. 1873 zu Berlin ausgegebene Nummer 2 des Reichsgesetzblattes enthält:
4) die Kaiserliche Verordnung, betreffend die Beschaffung der Kautionen derjenigen Militärbeamten,
welche bei den Feldverwaltungen angestellt werden. Vom 14. Januar 1873.
2) Bekanntmachung des Reichskanzleramts, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche
Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 22. Januar
1873.
3) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom
25. Januar 1873.
Die unterm 3. Febr. 1873 zu Berlin ausgegebene Nummer 3 des Reichsgesetzblattes enthält:
Bekanntmachung des Reichskanzleramts, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom
1. Februar 1873. «
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Gedruckt bei G. Hasselbrin k.