Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

28

die  Auswechselung  der  Ratifikationsurkunden  zu  München  spätestens  binnen  vier  Wochen
vorgenommen  werden.

Dessen  zur  Urkunde  haben  die  beiderseitigen  Bevollmächtigten  den  Vertrag  in  zwei
gleichlautenden  Ausfertigungen  unter  Beidrückung  ihrer  Insiegel  eigenhändig  unterzeichnet.


München,  den  8.  Dezember  1872.

Gez.:  Oscar  Frhr.  von  Soden.  Sututtner.

d.  8S.)  —
Klein.  Weber.
L.  S)  (L.  S.)

Die  unterm  1.  Febr.  1873  zu  Berlin  ausgegebene  Nummer  2  des  Reichsgesetzblattes  enthält:

4)  die  Kaiserliche  Verordnung,  betreffend  die  Beschaffung  der  Kautionen  derjenigen  Militärbeamten,
welche  bei  den  Feldverwaltungen  angestellt  werden.  Vom  14.  Januar  1873.

2)  Bekanntmachung  des  Reichskanzleramts,  betreffend  die  künftige  Veröffentlichung  der  Verzeichnisse
derjenigen  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse  über  die  wissenschaftliche
  Qualifikation  zum  einjährig  freiwilligen  Militärdienst  berechtigt  sind.  Vom  22.  Januar
  1873.

3)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Ernennung  eines  Bevollmächtigten  zum  Bundesrathe.  Vom
25.  Januar  1873.

Die  unterm  3.  Febr.  1873  zu  Berlin  ausgegebene  Nummer  3  des  Reichsgesetzblattes  enthält:
Bekanntmachung  des  Reichskanzleramts,  betreffend  die  Erweiterung  von  Festungsanlagen.  Vom
1.  Februar  1873.  «

MMMMMMM

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrin  k.