Full text : Sonderabdruck Vorträge aus dem 2. Lehrgang des stellvertretenden Generalkommandos XI. AK

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ausgabe  auch  die  Möglichkeit  gegeben,  dem  Verkehr  plötzlich  gebrauchte
Mehrmengen  von  Geld  in  Form  von  Banknoten  zur  Verfügung  zu  stellen.
Die  Frage  war  aber,  ob  sie  den  Riesenanforderungen  gewachsen.  sein
würde,  die  nun  an  sie  herantraten.

Dabei  bestanden  zwei  Schwierigkeiten:  daß  die  Reichsbank  gesetzlich
verpflichtet  war,  jede  ihr  vorgelegte  Reichsbanknote  auf  Verlangen  in
Gold  umzuwechseln,  und  daß  sie  nur  dreimal  so  viel  Banknoten  ausgeben
  durfte,  als  sie  Gold,  Metallgeld  und  Reichskassenscheine  in  ihren.
Kassen  hatte.

Über  die  erste  dieser  Bestimmungen  hat  sich  die  Bank  hinwegsetzen
müssen.  Sie  hat  tatsächlich  schon  am  Nachmittag  des  31.  Juli  1914,  als
der  Zustand  der  drohenden  Kriegsgefahr  erklärt  wurde,  nachdem  ihr  bereits
über  100  Millionen  M.  Gold  entzogen  waren,  im  Widerspruch  mit  dem
Gesetz  die  Einlösung  ihrer  Noten  in  Gold  eingestellt,  um  ihren  Goldvorrat.
zu  schützen.

Das  wurde  nachträglich  durch  Gesetz  vom  4.  August  1914  genehmigt;
  dies  Gesetz  hob  die  Einlösungspflicht  der  Noten  in  Gold  auf,
blieb  aber  im  übrigen  bei  allen  Vorschriften  des  alten  Bankgesetzes,  auch
bei  der  Dritieldeckung  der  auszugebenden  Noten.  Nur  insofern  brachte
es  eine  Neuerung  und  Erweiterung  des  Bankgesetzes,  als  neben  der
Reichsbank  eine  Darlehnskasse  gegründet  wurde.  Diese  wurde  geschaffen,
um  an  Stelle  der  Reichsbank  Wertpapiere  und  außerdem  auch  Waren  zu
bevorschussen.  Diese  Vorschüsse  gibt  sie  in  Darlehnskassenscheinen,  und
diese  Darlehnskassenscheine  wurden  nun  als  Banknotendeckung  wie  Metallgeld
  und  Reichskassenscheine  anerkannt.  Die  Reichsbank  darf  also  seitdem
  nicht  nur  dreimal  so  viel  Noten  wie  sie  Gold,  Metallgeld  und  Kassenscheine
  hat,  sondern  auch  dreimal  so  viel,  wie  sie  Darlehnskassenscheine
hat,  ausgeben.

Das  ist  das  ganze  gesetzliche  Rüstzeug,  das  man  der  Reichsbank
gegeben  hat,  um  den  Krieg  zu  überstehen  und  allen  Ansprüchen  entsprechen
zu  können,  die  der  Zahlungsverkehr  an  sie  stellen  sollte.  Sie  ist  dieser
Aufgabe  glänzend  gerecht  geworden,  und  ihre  Leistungen  werden  stets  ein
Ruhmesblatt  in  ihrer  Geschichte  bilden.  «

Wie  wickelten  sich  nun  die  Dinge  ab?  Die  schlimmste  Zeit  für
die  Bank  waren  die  ersten  8  Tage  vor  und  die  ersten  8  Tage  nach  der
Kriegserklärung  aus  den  oben  schon  geschilderten  Gründen.  In  diesen
Zeitabschnitten  wurden  bei  der  Bank  an  Banknoten  abgehoben