Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. LVI. Band. (56)

VI  Alphabetisches  Register.

Glaube,  guter.  Degrit  und  Folgen  desselben  in  Ansehung
des  Srückwwezuges.  ayer.  Recht
Gütergemelnschaft,  allgemelne  nach  bayer.  Laudr  .

Haftpflicht:  Verjährung  der  auf  ein  erschulden  des
—  3  gestüplen  Klage  nach  §  9  des  R.
vom

Haftung  des  Staates  aus  aimtsbelileen  seiner  Diener

257,  273,  289,  305,

Haftung  des  Bediensteten  dem  Dienstherrn  gegenüber

5aoelese  bed  allgemeines,  deutsches  von  Dr.  Carl
areis

Hausfriedensbruch::  Ein“  Mühlgeselle,  welcher  sich  der
Uebernahme  vertragsmößiger  Arbeiten  weigert,  kann  von
selnem  Arbeitgeber  sofort  entlassen  werden  und  verliert
damit  das  Recht  auf  serneres  Verweilen  im  Anwesen
seines  Arbeitgebers  und  auf  Benützung  der  ihm  auf  die
Dauer  des  Arbeitsverhältnsses  eingeräumten  Schlafstelle

Hehlerei:  Begriff  des  „Ansichbringens“

Henle,  Wilhelm:  Subhastationsordnung  für  das  Königreich
  Baer  n.  2.  Aufl.  Textausg

abe
Hülfe:  Der  Strafvorschrift  des  8  G#au  Nr.  10  des  SiGB.  ·

verfällt,  wer  wegen  Mangels  erheblicher  elgener  Gefahr
es  unterläßt,  der  im  Auftrage  der  einschlägigen  Forstpolizeibehörde
  von  dem  Bürgermeister  an  ihn  ergangenen
Aufsorderung  zur  Hülselerstung.  bei  Verlilgung  der
Nonnenschmelterlinge  nachzukomm

Hunde:  Von  der  polizellich  zageichn  Festlegung  „aller
in  dem  gesährdeten  Bezirke  vorhandenen“  Hunde  werden
nicht  blos  die  zur  Zelt  der  Erlassung  dleser  Anordnung
darin  vorhandenen,  sondern  auch  diejenigen  Hunde  betroffen,

  welche  dahln  während  der  Sperrperiode  aus.

einem  ungefährdeten  Bezirke  eingeführt  werden
Hunde-Gebühren-Gesetz:  Die  nur  gele  entlich  im

Wirthshause  dem  Bürgermeister  gemachte  Mittheilung

über  die  Anschaffung  eines  Hundes  ersetzt  nicht  die  vorgenug


hatsächlichen,  sondern  strafrechtlichen  Irrihum.  Ein  Hundebesitzer,
  welcher  seinen  Hund  angemeldet  hat,  ehe  gegen
n  wegen  der  im  Vorjahre  unterlassenen  Anmeldung
besselben  Strasanzeige  erstattet  war,  kann  nur  mit  einer
Ordnungsstrase  belegt  werden
Wer  sich  14  Tage  sang  mit  selnem  der  Gebühr  unierliegenden
  Hunde  an  einem  anderen  Orte,  als  da,  wo
dessen  ursprüngliche  Anmeldung  erfolgte,  aufhält,  ist
zu  dessen  Neuanmeldung  bei  der  Onspelbelbehörde  des
neuen  Aufenthaltisortes  verpfllchtet
Hypotheken:  Das  Annuitatentapital  and  der  8  84  des
Hyp.-Ges.

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jene  Form  genüge  dem  Beamten,  enthält  nicht  einen
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geschriebene  Anmeldung  des  Hundes.  Die  Meinung,  .

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