Full text: Reichs- und Staats-Angehörigkeitsgesetz und Staatsverträge

Sädjl. Verordn. v.28. Dez. 1913 z. Ausführung DES R.u.StG. 3921 
die Gerichtäherren, 
die Teldzeugmeilterei, 
die Militärintendanten, 
die Korpsintendanturen, 
die, Befleidungsämter; 
b) für den Gefchäftsbereih des Minifteriums ded Kultus und 
öffentlichen Unterrichts: 
das Evangelijch-Iutheriihe Landeskonfiftoriumt, 
das Apoftoliiche Vilariat und 
die Evangelifch-reformierten Ronfiftorien zu Dreöden und Leipzig; 
c) für den Gefchäftsbereich de Minifteriums des Innern: 
die Kreishauptmannicaften; 
d) für den Geichäftsbereich des Tyınanzninijteriums: 
die Öeneralzolldireftion und 
die Generaldireftion der Sähfiihen Staatseifenbahnen. 
(2) Als höhere NVermaltungsbehörden im Sinne von $ 14 de 
Neich2geleßes gelten auch die in Sachen gelegenen Oberpojtdirektionen, 
fomeit ihnen die Anftellung der Poftunterbeamten im Namen der 
Zandesregierung zufteht. 
82. (1) Höhere Vermaltungsbehörden im Sinne von $$ 16 und 
23 des Neich3geleges find die Kreishauptmannihaften. 
(2) Die Kreishauptmannjchaften find auch die zufjtändigen Be- 
hörden im Sinne von $ 20 des Reichögejeges. 
8 3. (1) Militärbehörden im Sinne des Reichögejeges find für 
Offiziere die Generalfommandos, im übrigen die Bezirksfommandos. 
(2) Welches Generallommando oder Bezirfölommando in Betracht 
fommt, richtet fich 
a) im Tale des 8 22 Abf. 1 Ziffer 3 des NReichögefeßes nach der 
Rontrollitelle, 
b) im alle des $ 26 Abi. 1 und 2 in Verbindung mit Abf. 3 
jomwie des 8 32 Abf. 1 in Verbindung mit Ab. 3 des Reiche» 
gejeges nach der örtlichen Zugehörigkeit des Niederlaffungsortes 
im Stnland vder fall der Betreffende fich dort nicht nieder- 
gelajjen hat, nach der örtlichen Zugehörigkeit des Drtes, in 
dem er jeinen le&ten MWohnftis im “Snlande gehabt hat, 
c) im Falle des $ 32 Ab). 2 in Verbindung mit Abi. 3 des Reichs- 
gejeßes nach der örtlichen Zugehörigkeit der Militärbehörde, der 
fih der Betreffende ftellt. 
54. Zuftändig zur Erteilung der in $ 25 Abi. 2 des Reichd- 
gejeges bezeichneten Genehmigung ift dad Minıfterium des Sfnnern. 
Das Minifterium des Innern wird audh das nah 8 25 Abi. 2 des 
Nteichögefeßes. erforderlihe Gehör des deutichen KRonjuls vermitteln, 
$ 5. Die Ausftellung der zur Bejcheinigung der Staatsangehörigfeit 
v.Weljer, Neiche- und Staatsangehörigkfeitsgefeb. 21
	        
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