Full text: Reichs- und Staats-Angehörigkeitsgesetz und Staatsverträge

330 E. Bollzugsvorfchriften. 
Sragen: 
1. Worauf gründet der Gefuchiteller jeine 
badische Staatsangehörigfeit? 
(auf Geburt, Legitimation, Eheichließung, Auf: 
nahme, Einbürgerung?) 
9. Welche urfundlicyen Nachweife hat der- 
ielbe Hierfür erbracht? 
*) (früher erteilter Heimatfchein, Staatsangehörig- 
feit3ausweis, Bürgerrecht3-, Aufnahme, Ein- 
bürgerungsurfunde uf.) 
3. Befißt der Gefuchiteller auf Grund Dde3 
Sejeßes vom 31. Dezember 1831 Bürger- 
recht in der Gemeinde 
durch Geburt? 
dDurd Aufnahme? 
4.**) welche anderen Tatjachen macht der 
Gefuchiteller für Die Ermerbung der Staat3- 
angehörigfeit geltend ? 
5. **) ann da3 Bürgermeifteramt die unter 
Ziffer 4 angegebenen Tatjachen al3 richtig 
beftätigen ? 
6. Hat der Gejuchiteller die badilche Staat3- 
angehörigfeit wieder verloren, durch Ent- 
lafiung auf Antrag, dDurdy den Erwerb 
einer ausländiichen Staatsangehörigfeit, 
durch Nichterfüllung der Wehrpflicht oder 
dur Fahnenflucht, dur) Ausspruch der 
Behörde, durd) Legitimation feitens eines 
Kichtbadeners, durd Eheichliegung mit 
einem Nichtbadener, durd) Aufenthalt im 
Ausland vor dem 1. Januar 1914? 
7. Stehen der Erteilung eines Heimaticheind 
— Staat3angehörigkeit3-Ausmweifes — an 
den Gefirchiteller oder deffen obengenannte 
Tamtlienangehörigen jonjtige Hindernifle 
entgegen? 
(Militärverhältniffe, Strafverfolgung ufm.) 
8. Weitere Bemerkungen ? 
. ..———. 
(L. 8.) Das Bürgermeilteramt. 
  
+) Die erbrachten Nachweife find dem Gefuche beizulegen. 
**) Stage 4 und 5 find nur zu beantworten, wenn der Gejuchiteller Bürgerrecht 
in der Gemeinde nicht befibt.
	        
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