330 E. Bollzugsvorfchriften.
Sragen:
1. Worauf gründet der Gefuchiteller jeine
badische Staatsangehörigfeit?
(auf Geburt, Legitimation, Eheichließung, Auf:
nahme, Einbürgerung?)
9. Welche urfundlicyen Nachweife hat der-
ielbe Hierfür erbracht?
*) (früher erteilter Heimatfchein, Staatsangehörig-
feit3ausweis, Bürgerrecht3-, Aufnahme, Ein-
bürgerungsurfunde uf.)
3. Befißt der Gefuchiteller auf Grund Dde3
Sejeßes vom 31. Dezember 1831 Bürger-
recht in der Gemeinde
durch Geburt?
dDurd Aufnahme?
4.**) welche anderen Tatjachen macht der
Gefuchiteller für Die Ermerbung der Staat3-
angehörigfeit geltend ?
5. **) ann da3 Bürgermeifteramt die unter
Ziffer 4 angegebenen Tatjachen al3 richtig
beftätigen ?
6. Hat der Gejuchiteller die badilche Staat3-
angehörigfeit wieder verloren, durch Ent-
lafiung auf Antrag, dDurdy den Erwerb
einer ausländiichen Staatsangehörigfeit,
durch Nichterfüllung der Wehrpflicht oder
dur Fahnenflucht, dur) Ausspruch der
Behörde, durd) Legitimation feitens eines
Kichtbadeners, durd Eheichliegung mit
einem Nichtbadener, durd) Aufenthalt im
Ausland vor dem 1. Januar 1914?
7. Stehen der Erteilung eines Heimaticheind
— Staat3angehörigkeit3-Ausmweifes — an
den Gefirchiteller oder deffen obengenannte
Tamtlienangehörigen jonjtige Hindernifle
entgegen?
(Militärverhältniffe, Strafverfolgung ufm.)
8. Weitere Bemerkungen ?
. ..———.
(L. 8.) Das Bürgermeilteramt.
+) Die erbrachten Nachweife find dem Gefuche beizulegen.
**) Stage 4 und 5 find nur zu beantworten, wenn der Gejuchiteller Bürgerrecht
in der Gemeinde nicht befibt.