VI ‚snhalt.
8 14. Aufnahme und Einbürgerung ur Unftelung in einem
Bundesitaat . .
8 15. Einbürgerung durd) Unfteliung im ; Neichsdienft .
8 16. Zeitpunkt der Aufnahme oder Einbürgerung und Wirkung
auf die Angehörigen ren
8 17. Verluftgründe für Die tantsangehörigfeit .
8 18. Entlafjung von Ehefrauen aus der Stantsangehörigfeit
8 19. Entlafjung von Berjonen unter elterlicher Gewalt oder Vor
mundichaft .
820. Wirkung der Entlaffung auf die Reich3angehörigfeit
8 21. Entlaffung unter Vorbehalt einer Stantsangehörigfeit .
8 22. Vorausfegungen der Entlafjung au der Reichangehörigteit
8 23. Zeitpunkt der Entlaffung, Ausdehnung auf die Angehörigen
8 24. Wiederaufhebung der Entlaffung megen “rangeli ihrer
Borausfegung .
8 25. Berluft der NeichSangehörigkeit durch Erwerb einer c fremden
Staatsangehörigfeit .
8 26. Berluft der Neichsangehörigteit (wegen Nichterfiltung der
Wehrpflicht .
8 27. Berluft der Reichsangehörigfeit wegen Unterlaffung, der Fiüc-
fehr im Kriegsfalle
8 28. Berluft der Neichsangehörigteit wegen unerlaubten Eintritts
in fremden Gtaatödienft
8 29. Wirkung des Verluft3 und des Wiedererwerbs der Stants-
angehörigfeit auf die Angehöricen .
8 30. Rüdwirkender Einfluß des 8 24 oo.
8 31. Wiedererwerb der Stantsangehörigfeit, die durch Yufent-
halt im Ausland verloren war . en M
8 32. Ülbergangsbeftimmung zu 8 26
Dritter Abjchnitt.
Unmittelbare Reihsangehörigfeit.
8 33. Erwerbung der unmittelbaren »reicpdangehörigfent im all-
gemeinen en
8 34. Ermwerbung durch Anftellung im Neichsbienft .
8 35. Anmendbarfeit der gefeglichen Vorichriften auf Die unmittel-
bare ReichSangehörigfeit er
Vierter Abschnitt.
Schlußbejtimmungen.
8 36. Tortgeltung früherer Stantöverträge
Geite
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