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Vom
preuhischen Vom
Centner. Zoll-Centner.
Rihlr.] Syr.fl. kr.
1) von Waaren, welche
a) auf der linken Rheinseite landwärts eingehen, und auf
derselben Rheinseite landwärts wieder ausgehen, oder
welche auf dem Rhein, es sey zu Berg oder Thal, oder
auf der Mosel in das Vereinsgebiet eintreten, und auf
Straßen auf der linken Rheinseite wieder ausgehen, und
umgekehrt, welche auf Landwegen linkseits Rheins eintreten,
und auf dem Rhein, es sey zu Berg oder Thal,
oder auf der Mosel ausgehen;
ingleichen welche
ebenfalls beim Eingange auf der linken Rheinseite, landwärts
an der Grenzstrecke von Ei. neldingen (Basel gegenüber),
in südbstlicher Richtung bis Mittenwald wieder
ausgehen, oder welche umgekehrt beim Eingange auf der
ebenbezeichneten Grenzlinie von Eimeldingen bis Mittenwald
auf der linken Rheinseite landwärts wieder ausb
gehen10 3½
2) von Waaren, welch
a) über die Grenzen des Vereins auf der Linie von Neuburg
(am Rhein) bis Basel, entlängs der Schweizerischen
und Oestreichischen Grenzen bis zur Donau, oder
stromwärts auf der Donau eintreten, und innerhalb der
ebenbezeichneten Grenzlinie wieder austreten — — 15
ingleichen welche
b) über Offenbach oder Neu-Penburg, Mainkur oder Hanau
landwärts, oder aus dem Freihafen zu Mainz eintreten,
und auf der Grenzlinie von Eimeldingen bis Mittenwald
wieder austreten, oder welche umgekehrt auf letzt-