Full text : Zwang und Freiheit in der Jugendpflege.

66  Dr.  v.  Seefeld.

fremden,  vielleicht  entlegenen,  dem  Kinde  nicht  einmal  bekannten
Arbeitsstätte,  die  Mutter  womöglich  auch.  Die  erzieherische  Einwirkung
  der  Eltern  muß  dabei  geschmälert  werden,  und  wenn  sich  das
durch  Generationen  fortsetzt,  so  kann  es  nicht  ausbleiben,  daß
schließlich  auch  die  erzieherischen  Fähigkeiten  der  Eltern  verkümmern.
Das  kann  geradezu  zerstörend  auf  das  Volksleben  wirken,  wenn
dabei  dem  weiblichen  Nachwuchse  die  Fähigkeit  einen  Haushalt  zu
führen  verloren  geht.  Das  ist  indessen  wiederum  eine  Frage,  in  der
ich  meiner  Korreferentin  nicht  vorgreifen  möchte.  Es  genügt,  die
Tatsache  festzustellen,  daß  die  Erziehungskraft  des  Hauses  gegen
früher  zurückgegangen  ist.  Wie  ist  es  nun  mit  der  Lehre?  War  in
früheren  Zeiten  die  Aufnahme  des  Lehrlings  in  Haus  und  Familie
des  Lehrherrn  die  Regel,  so  ist  sie  jetzt  infolge  wirtschaftlicher  Notwendigkeit
  —  man  denke  nur  an  die  hohen  Wohnungspreise  —  die
Ausnahme  geworden  und  kommt  beim  gewerblichen  Großbetrieb
überhaupt  nicht  mehr  in  Betracht,  wo  der  Lehrherr  dem  Lehrling
nur  noch  in  der  Gestalt  des  Werkmeisters  oder  des  Vorarbeiters  entgegentritt.
  Also  auch  hier  die  Tatsache,  daß  ein  wichtiger  Erziehungsfaktor
  in  seiner  Wirkungsmöglichkeit  abgeschwächt  ist.  Und  nun
schließlich  die  Offentlichkeit.  Wo  sich  Nachbarn  und  Nachbarskinder
kennen,  aneinander  Interesse  nehmen,  da  wirkt  schon  die  Straße,
wenn  auch  das  Auge  der  Eltern  nicht  nahe  ist,  erziehend  auf  die
jungen  Menschen  ein.  In  der  großen  Stadt,  wo  sich  in  der  Mietkaserne
  kaum  die  Hausgenossen  kennen,  da  kümmert  sich  um  das
Treiben  der  Jungen  außerhalb  der  elterlichen  Wohnung  so  gut  wie
niemand.  Der  Verkehr  und  das  Treiben  der  jungen  Leute  ist  zum
größten  Teile  unkontrolliert  und  —  fügen  wir  hinzu  —  unkontrollierbar.
  Hier  sind  erziehliche  Werte  verloren  gegangen,  für  die  wir
Ersatz  suchen  müssen,  um  unsere  Jugend  sittlich  gesund  zu  erhalten.

Wir  haben,  um  Ersatz  für  schwindende  Erziehungsmächte  zu
schaffen,  in  den  letzten  Jahren  die  Jugendpflege  geschaffen,  auf  sie
habe  ich  indes  hier  nicht  einzugehen.  Was  von  ihr  zu  fordern  ist,
was  sie  leisten  kann,  liegt  außerhalb  meines  Themas.  Was  uns
weiter  nottut,  das  ist  die  Einführung  der  Pflichtfortbildungsschule.
Sie  hat  als  neue  Erziehungsmacht  ergänzend  hinter  die  Volksschule
und  neben  die  Ausbildung  zu  treten,  die  die  Lehre  und  das  praktische
Leben  der  Jugend  geben,  und  sie  hat  dies  während  der  Zeit  zu  tun,
die  herkömmlicherweise  der  Ausbildung  im  Berufe  gewidmet  ist,  also
während  der  Zeit  bis  zur  Vollendung  des  18.  Lebensjahres.  Wenn
wir  die  Lehrpläne  unserer  deutschen  Fortbildungsschulen  ansehen,
so  dürfen  wir,  glaube  ich,  sagen,  daß  auch  unter  dem  Gesichtspunkte
der  Erziehung  die  Aufgaben  richtig  gestellt  sind.  Die  Fortbildungsschule
  soll  für  die  männliche  Jugend  der  staatsbürgerlichen  Erziehung,
der  Berufsvorbereitung  und  der  körperlichen  Ertüchtigung  dienen.
Wenn  die  preußischen  Vorschriften  als  Lehrfächer  Berufs-  und
Bürgerkunde.  Rechnen  und  Buchführung,  Zeichnen  und  körperliche
Ubungen  vorsehen,  so  wird  man,  glaube  ich,  daran  auch  für  die  Zukunft
  festhalten  können  und  nur  für  die  weibliche  Jugend  die  Bürgerkunde
  in  der  Gestalt  der  Lebenskunde  und  außerdem  hauswirtschaft-