66 Dr. v. Seefeld.
fremden, vielleicht entlegenen, dem Kinde nicht einmal bekannten
Arbeitsstätte, die Mutter womöglich auch. Die erzieherische Einwirkung
der Eltern muß dabei geschmälert werden, und wenn sich das
durch Generationen fortsetzt, so kann es nicht ausbleiben, daß
schließlich auch die erzieherischen Fähigkeiten der Eltern verkümmern.
Das kann geradezu zerstörend auf das Volksleben wirken, wenn
dabei dem weiblichen Nachwuchse die Fähigkeit einen Haushalt zu
führen verloren geht. Das ist indessen wiederum eine Frage, in der
ich meiner Korreferentin nicht vorgreifen möchte. Es genügt, die
Tatsache festzustellen, daß die Erziehungskraft des Hauses gegen
früher zurückgegangen ist. Wie ist es nun mit der Lehre? War in
früheren Zeiten die Aufnahme des Lehrlings in Haus und Familie
des Lehrherrn die Regel, so ist sie jetzt infolge wirtschaftlicher Notwendigkeit
— man denke nur an die hohen Wohnungspreise — die
Ausnahme geworden und kommt beim gewerblichen Großbetrieb
überhaupt nicht mehr in Betracht, wo der Lehrherr dem Lehrling
nur noch in der Gestalt des Werkmeisters oder des Vorarbeiters entgegentritt.
Also auch hier die Tatsache, daß ein wichtiger Erziehungsfaktor
in seiner Wirkungsmöglichkeit abgeschwächt ist. Und nun
schließlich die Offentlichkeit. Wo sich Nachbarn und Nachbarskinder
kennen, aneinander Interesse nehmen, da wirkt schon die Straße,
wenn auch das Auge der Eltern nicht nahe ist, erziehend auf die
jungen Menschen ein. In der großen Stadt, wo sich in der Mietkaserne
kaum die Hausgenossen kennen, da kümmert sich um das
Treiben der Jungen außerhalb der elterlichen Wohnung so gut wie
niemand. Der Verkehr und das Treiben der jungen Leute ist zum
größten Teile unkontrolliert und — fügen wir hinzu — unkontrollierbar.
Hier sind erziehliche Werte verloren gegangen, für die wir
Ersatz suchen müssen, um unsere Jugend sittlich gesund zu erhalten.
Wir haben, um Ersatz für schwindende Erziehungsmächte zu
schaffen, in den letzten Jahren die Jugendpflege geschaffen, auf sie
habe ich indes hier nicht einzugehen. Was von ihr zu fordern ist,
was sie leisten kann, liegt außerhalb meines Themas. Was uns
weiter nottut, das ist die Einführung der Pflichtfortbildungsschule.
Sie hat als neue Erziehungsmacht ergänzend hinter die Volksschule
und neben die Ausbildung zu treten, die die Lehre und das praktische
Leben der Jugend geben, und sie hat dies während der Zeit zu tun,
die herkömmlicherweise der Ausbildung im Berufe gewidmet ist, also
während der Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenn
wir die Lehrpläne unserer deutschen Fortbildungsschulen ansehen,
so dürfen wir, glaube ich, sagen, daß auch unter dem Gesichtspunkte
der Erziehung die Aufgaben richtig gestellt sind. Die Fortbildungsschule
soll für die männliche Jugend der staatsbürgerlichen Erziehung,
der Berufsvorbereitung und der körperlichen Ertüchtigung dienen.
Wenn die preußischen Vorschriften als Lehrfächer Berufs- und
Bürgerkunde. Rechnen und Buchführung, Zeichnen und körperliche
Ubungen vorsehen, so wird man, glaube ich, daran auch für die Zukunft
festhalten können und nur für die weibliche Jugend die Bürgerkunde
in der Gestalt der Lebenskunde und außerdem hauswirtschaft-