HMummer 48
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Kriegsamf. Amtliche UMittellungen und Hachrichten 7
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falls auf Veranlassung der Kriegsamtstelle Leipzig sind die
Güterabfertigungen von der Generaldirektion der
Sächsischen Siaatseisenbahnen abermals darauf hingewiesen
worden, daß zum Zwecke der möglichsten Ausnutzung der
Arbeitskräfte der Kommandierten, wenn irgend möglich, die
Vereinbarung von Stücklohnsätzen im Interesse der Eisenbabnverwaltung
und der Güterempfänger zu erstreben sei.
Bezüglich der Gewinnung von Urlaubern
au SEsthuch der Gen ist nachzutragen, daß die Kommandantur
Cöln durch Anbringung von Plakaten in ihrem
Anmeldezimmer auf diese Arbeitsgelegenheit hinweist. Auch
ist in den Garnisonbestimmungen, die jedem Urlauber ausehändigt
werden, ein besonderer Vermerk aufgenomnten.
lLußerdem liegen auf der Kommandantur Listen aus, in
bie der Urlauber unter Angabe seiner besonderen Wünsche
* eintragen kann, ferner Listen für die Firmen, die
Urlauber zu beschäftigen wünschen.
B. Heranziehung von Kriegsgefangenen.
In Leipzig, wo von der Arbeiterausgleichstelle seit
bem 1. Februar 20 Kriegsgefangene zur Verfügung gestellt
werden, wird ihre Verwendung dadurch erschwert, daß
sie truppweise unter militärischer Bewachung zur Arbeitsstelle
geschickt werden müssen und daß nur wenige Firmen
für eine größere Anzahl von Anshilfsarbeitern Verwendung
baben. Im Bezirk der Kriegsamtstelle Saarbrücken wurde
bei einem plötzlichen sehr starken Wagenandrang auf einem
industriellen Werk in ländlicher Umgebung mangels
anderer Arbeitskräfte mit Hilfe der Landratsämter eine
größere Anzahl von Kriegsgefangenen auf einige Tage aus
der Landwirtschaft freigemacht.
O Heranziehung von Hilfsdienstpflichtigen,
Weitere günstige Erfahrungen liegen aus Straßburg
vor. Dort hat sich die Einteilung der Hilfsdienstpflichtigen
in verschiedene Klassen nach folgenden Grundsätzen sehr
bewährt:
Klasse I: Nicht voll beschäftigte Leute aus nicht kriegswichtigen
Bekrieben; sie werden 4—5 Lage in der Woche zum Entladedienst
herangezogen (insbesondere Angestellte von Konfeknions,
und Schokoladengeschäften, von Fischhandlungen und folche des
Bäbtischen Friedhofamtes).
Klafse II: Angehörige der Schwerindustrie, die nur ausnahmsweise
zu den schwersten Entladungen Verwendung finden.
Klasse III: Aeltere und schwöchere Leute für leichte
Arbeiten.
Klasse IV: Schlechte, unwillige und unzuverlässige Ar-Peiter,
die nur in dringendsten Fällen herangezogen werden.
In Mannheim, wo bisher noch nicht auf die Hilfsdienstpflichtigen
zurückgegrissen wurde, ist für den Fall nicht
genügender anderer Arbeitskräfte (insbesondere Kriegsgefangener)
mit der Aufstellung von Listen begonnen worden.
Im Fall der Heranziehung der Hilfsdienstpflichtigen soll die
Verrechnung der Arbeitsleistung zwischen ihnen und den
sie beschäftigenden Firmen durch die von der Stadtverwaltung
und der Handelskammer gegründete Entlodestelle
G. m. b. H. erfolgen.
In Bischweiler (Elsaß) hat sich aus 10 selbständigen
in Bischweiler ansässigen kleinen Handwerkern ein freiwilliges
Entladekommando gebildet.
D. Beschäftigung von Frauen.
Weitere günstige Erfahrungen liegen aus Aachen und
Mannheim vor. Hier werden von Privatfirmen und militärischen
Dienststellen 550 Frauen lediglich zu Entladearbeiten
herangezogen. Von der Kriegsamtstelle Posen
wurden, um im Bedarssfalle auch auf Frauen zurückgreifen
zu können, den Garnisonkommandos der größeren Plätze
des Bereichs die Adressen der Frauenarbeitsmeldestellen
mitgeteilt, an die sie sichwegen Anforderungen von Frauen
wenden können.
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E. Hilfe von Jugendlichen.
Die Schüler der höheren Lehranstalten und die Jugendabteilungen
für die militärische Vorbereitung der Jugend
(ugendlompagnien) wurden auch im Februar nur verhaltnismäßig
selten zu Entladungen herangezogen. Nacheem
nunmehr mit dem Eintritt milderen Wetters wiocet die
Massentransporte von Kartoffeln eingesetzt haben, munß erneut
auf diese Hilfsquelle hingewiesen worden, die sich im
verlgangenen Herbst in zahlreichen Städten, die unter
eknem unerwartet starken Zulauf an Kartoffeln zu leiden
hatten, bestens bewährt hat.
F. Entlabekolonnen aus Militär- und
Zivilstrafgefangenen.
In Coblenz ergaben sich bei der Beschäftigung von
Zivilstrafgefangenen Schwierigkeiten, da es nicht möglich
war, die Gefangenen so zu beschästigen, daß sie nicht mit
Zivilpersonen in Verbindung treten konnten. Neuerdings
schweben Verhandlungen mit den Eisenbahnbehörden, um die
Gefangenen bei der Entladung der Dienstkohlen zu verwenden.
Im Großberzogtum Baden, wo sich das Justizministerium
grundsätzlich bereit erklärt hat, an Orten mit
Landesgefängnissen im Notfalle auch Zivilstrafgefangene zu.
Entladearbeiten zu stellen, wurde in Mannbeim ein Kommando
aus 20 Zivilstrafgefangenen auf mehrere Wochen
mit Entladearbeiten beschäftigt.
G. Allgemeine Aufbietung der Bevölkerung
im Falle des Notstandes.
Zur Beseitigung von Entladerückständen bei einer
Magdeburger Firma sind auf Grund der allgemeinen
Arbeitspflicht im Fakle des Rotstandes 40 Mann aufgeboten
worden. Die Erfahrungen waren aus verschichenen Gründen
nicht besonders günstig.
Schlußbemerkungen.
Verordnungen über die ungesäumte Enk und Be.
ladung der Güterwagen mit Strafbestimmungen gegen Zuwiderhandlungen
murden noch vom Stellvertr. Generalkommando
IV. und VIII. A.-K. erlafssen.
Mit dem milderen Wetter hat neuerdings der Karkoffelversand
wieder wesentlich zugenommen, und es ist zu befürchten,
daß der Zulauf zu den Verbrauchsgebieten zum
Teil wieder stärker sein wird, als an sich der Aufnahmefähigkeit
entspricht. In allen solchen Fällen werden die
Kriegsamistellen alles daranfetzen, um drohenden Schwierigkeiten
rechtzeitig zu begegnen und eingetretene Stockungen
baldigst ans dem Wege zu räumen, damit die Wagen nicht
länger cen Verkehr entzogen werden, als unbedingt
nötig ist.
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RRrrebeiterfrage
⅜]
* Weibliche firbeitsvermittlung.
Der Minister für Handel und Gewerbe und der
Minister des Innern haben am 6. März 1918 mit
J.-Nr. III 847
V. 1117 M. f. H./lle 548 M. d. J. den Herren ZRegierungsprasidenten
und dem Herrn Oberpräsidenten von
Potsdam von dem Erlaß Nr. 138/1. 18. A.8.S.o I. vom
81. Jannar 1918 betr. Wejliche Arbeitsvermittlung (val.
„Kriegsamt"“ Nr. 43, S. 7) Kenntnis gegeben mit dem
Ersuchen, diese Bestrebungen auch ihrerseits tunlichst zu
fördern.