Metadata : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 40-50 (4)

HMummer  48

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Kriegsamf.  Amtliche  UMittellungen  und  Hachrichten  7

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falls  auf  Veranlassung  der  Kriegsamtstelle  Leipzig  sind  die
Güterabfertigungen  von  der  Generaldirektion  der
Sächsischen  Siaatseisenbahnen  abermals  darauf  hingewiesen
worden,  daß  zum  Zwecke  der  möglichsten  Ausnutzung  der
Arbeitskräfte  der  Kommandierten,  wenn  irgend  möglich,  die
Vereinbarung  von  Stücklohnsätzen  im  Interesse  der  Eisenbabnverwaltung
  und  der  Güterempfänger  zu  erstreben  sei.

Bezüglich  der  Gewinnung  von  Urlaubern
au  SEsthuch  der  Gen  ist  nachzutragen,  daß  die  Kommandantur
  Cöln  durch  Anbringung  von  Plakaten  in  ihrem
Anmeldezimmer  auf  diese  Arbeitsgelegenheit  hinweist.  Auch
ist  in  den  Garnisonbestimmungen,  die  jedem  Urlauber  ausehändigt
  werden,  ein  besonderer  Vermerk  aufgenomnten.
lLußerdem  liegen  auf  der  Kommandantur  Listen  aus,  in
bie  der  Urlauber  unter  Angabe  seiner  besonderen  Wünsche
*  eintragen  kann,  ferner  Listen  für  die  Firmen,  die
Urlauber  zu  beschäftigen  wünschen.

B.  Heranziehung  von  Kriegsgefangenen.

In  Leipzig,  wo  von  der  Arbeiterausgleichstelle  seit
bem  1.  Februar  20  Kriegsgefangene  zur  Verfügung  gestellt
  werden,  wird  ihre  Verwendung  dadurch  erschwert,  daß
sie  truppweise  unter  militärischer  Bewachung  zur  Arbeitsstelle
  geschickt  werden  müssen  und  daß  nur  wenige  Firmen
für  eine  größere  Anzahl  von  Anshilfsarbeitern  Verwendung
baben.  Im  Bezirk  der  Kriegsamtstelle  Saarbrücken  wurde
bei  einem  plötzlichen  sehr  starken  Wagenandrang  auf  einem
industriellen  Werk  in  ländlicher  Umgebung  mangels
anderer  Arbeitskräfte  mit  Hilfe  der  Landratsämter  eine
größere  Anzahl  von  Kriegsgefangenen  auf  einige  Tage  aus
der  Landwirtschaft  freigemacht.

O  Heranziehung  von  Hilfsdienstpflichtigen,

Weitere  günstige  Erfahrungen  liegen  aus  Straßburg
vor.  Dort  hat  sich  die  Einteilung  der  Hilfsdienstpflichtigen
in  verschiedene  Klassen  nach  folgenden  Grundsätzen  sehr
bewährt:

Klasse  I:  Nicht  voll  beschäftigte  Leute  aus  nicht  kriegswichtigen
  Bekrieben;  sie  werden  4—5  Lage  in  der  Woche  zum  Entladedienst
  herangezogen  (insbesondere  Angestellte  von  Konfeknions,
und  Schokoladengeschäften,  von  Fischhandlungen  und  folche  des
Bäbtischen  Friedhofamtes).

Klafse  II:  Angehörige  der  Schwerindustrie,  die  nur  ausnahmsweise
  zu  den  schwersten  Entladungen  Verwendung  finden.

Klasse  III:  Aeltere  und  schwöchere  Leute  für  leichte
Arbeiten.

Klasse  IV:  Schlechte,  unwillige  und  unzuverlässige  Ar-Peiter,
  die  nur  in  dringendsten  Fällen  herangezogen  werden.

In  Mannheim,  wo  bisher  noch  nicht  auf  die  Hilfsdienstpflichtigen
  zurückgegrissen  wurde,  ist  für  den  Fall  nicht
genügender  anderer  Arbeitskräfte  (insbesondere  Kriegsgefangener)
  mit  der  Aufstellung  von  Listen  begonnen  worden.
Im  Fall  der  Heranziehung  der  Hilfsdienstpflichtigen  soll  die
Verrechnung  der  Arbeitsleistung  zwischen  ihnen  und  den
sie  beschäftigenden  Firmen  durch  die  von  der  Stadtverwaltung
  und  der  Handelskammer  gegründete  Entlodestelle
G.  m.  b.  H.  erfolgen.

In  Bischweiler  (Elsaß)  hat  sich  aus  10  selbständigen
in  Bischweiler  ansässigen  kleinen  Handwerkern  ein  freiwilliges
  Entladekommando  gebildet.

D.  Beschäftigung  von  Frauen.

Weitere  günstige  Erfahrungen  liegen  aus  Aachen  und
Mannheim  vor.  Hier  werden  von  Privatfirmen  und  militärischen
  Dienststellen  550  Frauen  lediglich  zu  Entladearbeiten
  herangezogen.  Von  der  Kriegsamtstelle  Posen
wurden,  um  im  Bedarssfalle  auch  auf  Frauen  zurückgreifen
zu  können,  den  Garnisonkommandos  der  größeren  Plätze
des  Bereichs  die  Adressen  der  Frauenarbeitsmeldestellen
mitgeteilt,  an  die  sie  sichwegen  Anforderungen  von  Frauen
wenden  können.

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E.  Hilfe  von  Jugendlichen.

Die  Schüler  der  höheren  Lehranstalten  und  die  Jugendabteilungen
  für  die  militärische  Vorbereitung  der  Jugend
(ugendlompagnien)  wurden  auch  im  Februar  nur  verhaltnismäßig
  selten  zu  Entladungen  herangezogen.  Nacheem
nunmehr  mit  dem  Eintritt  milderen  Wetters  wiocet  die
Massentransporte  von  Kartoffeln  eingesetzt  haben,  munß  erneut
  auf  diese  Hilfsquelle  hingewiesen  worden,  die  sich  im
verlgangenen  Herbst  in  zahlreichen  Städten,  die  unter
eknem  unerwartet  starken  Zulauf  an  Kartoffeln  zu  leiden
hatten,  bestens  bewährt  hat.

F.  Entlabekolonnen  aus  Militär-  und
Zivilstrafgefangenen.

In  Coblenz  ergaben  sich  bei  der  Beschäftigung  von
Zivilstrafgefangenen  Schwierigkeiten,  da  es  nicht  möglich
war,  die  Gefangenen  so  zu  beschästigen,  daß  sie  nicht  mit
Zivilpersonen  in  Verbindung  treten  konnten.  Neuerdings
schweben  Verhandlungen  mit  den  Eisenbahnbehörden,  um  die
Gefangenen  bei  der  Entladung  der  Dienstkohlen  zu  verwenden.
  Im  Großberzogtum  Baden,  wo  sich  das  Justizministerium
  grundsätzlich  bereit  erklärt  hat,  an  Orten  mit
Landesgefängnissen  im  Notfalle  auch  Zivilstrafgefangene  zu.
Entladearbeiten  zu  stellen,  wurde  in  Mannbeim  ein  Kommando
  aus  20  Zivilstrafgefangenen  auf  mehrere  Wochen
mit  Entladearbeiten  beschäftigt.

G.  Allgemeine  Aufbietung  der  Bevölkerung
im  Falle  des  Notstandes.

Zur  Beseitigung  von  Entladerückständen  bei  einer
Magdeburger  Firma  sind  auf  Grund  der  allgemeinen
Arbeitspflicht  im  Fakle  des  Rotstandes  40  Mann  aufgeboten
worden.  Die  Erfahrungen  waren  aus  verschichenen  Gründen
  nicht  besonders  günstig.

Schlußbemerkungen.

Verordnungen  über  die  ungesäumte  Enk  und  Be.
ladung  der  Güterwagen  mit  Strafbestimmungen  gegen  Zuwiderhandlungen
  murden  noch  vom  Stellvertr.  Generalkommando
  IV.  und  VIII.  A.-K.  erlafssen.

Mit  dem  milderen  Wetter  hat  neuerdings  der  Karkoffelversand
  wieder  wesentlich  zugenommen,  und  es  ist  zu  befürchten,
  daß  der  Zulauf  zu  den  Verbrauchsgebieten  zum
Teil  wieder  stärker  sein  wird,  als  an  sich  der  Aufnahmefähigkeit
  entspricht.  In  allen  solchen  Fällen  werden  die
Kriegsamistellen  alles  daranfetzen,  um  drohenden  Schwierigkeiten
  rechtzeitig  zu  begegnen  und  eingetretene  Stockungen
baldigst  ans  dem  Wege  zu  räumen,  damit  die  Wagen  nicht
länger  cen  Verkehr  entzogen  werden,  als  unbedingt
nötig  ist.

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RRrrebeiterfrage

⅜]

*  Weibliche  firbeitsvermittlung.

Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  und  der
Minister  des  Innern  haben  am  6.  März  1918  mit
J.-Nr.  III  847

V.  1117  M.  f.  H./lle  548  M.  d.  J.  den  Herren  ZRegierungsprasidenten

  und  dem  Herrn  Oberpräsidenten  von
Potsdam  von  dem  Erlaß  Nr.  138/1.  18.  A.8.S.o  I.  vom
81.  Jannar  1918  betr.  Wejliche  Arbeitsvermittlung  (val.
„Kriegsamt"“  Nr.  43,  S.  7)  Kenntnis  gegeben  mit  dem
Ersuchen,  diese  Bestrebungen  auch  ihrerseits  tunlichst  zu
fördern.