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hat in der tschechischen Nation niemals den Ruf nach Vereinigung mit
Rußland vernommen, das die slawische Solidarität nur zu egoistischen
Zwecken mißbraucht hat. Rußland kämpft einen großen Kampf, aber nicht
für die Slawen, sondern für die Geltendmachung der eigenen egoistischen
Ziele, für Verbreitung seiner Macht über alle slawischen Stämme und
für die Unterdrückung der Individualität der slawischen Völker. Die
slawischen Völker werden mit allen Kräften danach trachten, daß der
furchtbare Kampf nicht auf Rechnung des Slawentums geführt werde.
30-Millionen Anleihe der Schweiz.
W.T.B. Bern, 12. August. Der Bundesrat beschloß die sofortige
Ausgabe einer Anleihe von 30 Millionen zu 5 Prozent, rückzahlbar im
Februar 1917, zum Kurse von 99 Prozent.
50 Millionen Kronen Rüstungskredit in Schweden.
W.T. B. Stockholm, 12. August. Die beiden Kammern des
Reichstags haben einstimmig eine Regierungsvorlage angenommen,
durch die ein Kredit von 50 Millionen Kronen für Maßnahmen zum
Schutze der Neutralität des Königreiches bewilligt wird.
5-Millionen-Spende der christlichen Gewerkschaften.
W.T. B. Köln, 12. Aug. Die Vorstände der Christlichen Gewerk-
schaften beschlossen, aus deren Vermögensbestand vier bis fünf Millionen
Mark den Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer und sonstigen, durch den
Krieg Geschädigten zuzuwenden. Mehrere Verbände zahlen zu den staat-
lichen und kommunalen Unterstützungen monatlich noch 12 bis 15 Mark
Zuschuß. Andere gewähren, obwohl die Mitgliedschaft für Kriegsteil-
nehmer ruht, an die Hinterbliebenen der im Felde Gefallenen Sterbe-
geld, einmalige Witwen= und Waisenunterstützung oder dergleichen. An
einzelnen Orten werden Fürsorge= und Beratungsstellen zur Erteilung
von Auskünften, zur Anfertigung von Eingaben usw. errichtet. Die nicht
am Krieg teilnehmenden Gewerkschaftsbeamten verzichten je nach ihrem
Familienstand auf 25 bis 40 Prozent ihres Gehalts.
1 500 000 Mark für Lebensmittel und Verwundetenfürsorge.
Essen (Ruhr), 11. August. Der Kreistag des Landkreises Bochum
bewilligte 1 500 000 Mark für Beschaffung von Lebensmitteln und die
Fürsorge für die Verwundeten.
Deutschland im Kriege mit den Kolonien der feindlichen Mächte.
W.T.B. Hamburg, 12. August. Nach einer der Hamburger De-
putation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe zugegangenen Auskunft
des Auswärtigen Amts gilt der Kongostaat als belgische Kolonie und ist
deshalb ebenso wie Belgien selbst als im Kriege mit uns befindlich an-
zusehen. Dies gilt ebenso von den englischen Kolonien uns gegenüber
und umgekehrt.
Die belgischen Hyänen.
W.T.B. Kopenhagen,, 12. August. Aus Herbesthal eingetrof-
senen Meldungen zufolge verteidigten die in den Lütticher Waffen-
jabriken beschäftigten Frauen die Häuser, indem sie kochendes Wasser
auf die stürmenden deutschen Soldaten gossen.